Corona-Notbremse ist nicht zielgenau genug

Berlin. Corona-Notbremse. Die aktuell im Bundestag beschlossene bundesweite gesetzgeberische Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes setzt dabei ab einer Inzidenz von 100 auf die Schließung oder massive Einschränkungen für die meisten Nicht-Lebensmittelhändler. Das legt sie dort fest, obwohl längst wissenschaftlich belegt ist, dass der Einkauf nur mit einem geringen Infektionsrisiko verbunden ist. Um eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie sicherzustellen, fordert der HDE deshalb, dass die Corona-Maßnahmen zielgenau dort ansetzen sollten, wo die Infektionsrisiken am höchsten sind. Positiv bewertet der HDE, dass nun zumindest der Einkauf mit negativem Test bis zu einer Inzidenz von 150 möglich bleibt. Click & Collect kann zudem unabhängig von den Corona-Werten stattfinden.

Corona-Notbremse: Schließung der Geschäfte bekämpft nicht die Pandemie

„Die Notbremse geht in wesentlichen Bereichen am Ziel vorbei. Eine Schließung der Geschäfte bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Vielmehr bleibt es damit weiterhin bei einer Symbolpolitik“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Denn beim Einkaufen sei das Infektionsrisiko nachgewiesenermaßen lediglich niedrig. Das bestätigen sowohl die TU Berlin als auch das Robert-Koch-Institut. Insgesamt bleibe die Bundesnotbremse damit zu pauschal. Die Politik müsse endlich zielgerichtet vorgehen und in den Bereichen ansetzen, in denen die Infektionsgefahr am höchsten ist. Genth: „Ansonsten kommen wir aus dem Lockdown nicht so bald heraus.“

Corona-Notbremse: Einkauf mit negativem Test sowie Click & Collect sind positive Signale

Grundsätzlich positiv sieht der HDE einige Nachbesserungen am ursprünglichen Entwurf für die Novelle des Infektionsschutzgesetzes. „Es ist gut, dass unsere Argumente für ein späteres Ansetzen der Ausgangssperre sowie für die Ermöglichung des Einkaufens mit negativem Test sowie Click & Collect berücksichtigt wurden“, so Genth weiter. Die ursprünglich ab 21 Uhr vorgesehene Ausgangssperre soll nun erst eine Stunde später greifen. Der HDE warnte zuvor vor verkürzten Öffnungszeiten. In der Folge komme es vielerorts zu erhöhtem Kundenaufkommen im bis in die Nacht geöffneten Lebensmittelhandel. Der Einkauf mit negativem Test ist nun bis zu einer Inzidenz von 150 möglich, Click & Collect bleibt unabhängig von der Inzidenz erlaubt. Beides fordert der HDE im Vorfeld der Abstimmung ein.

Corona-Notbremse: HDE will Verfassungsbeschwerde erheben

Das Gesamturteil zur Gesetzesergänzung fällt aber kritisch aus: „Insgesamt sind die Regelungen der Notbremse aus Sicht des Einzelhandels nicht verhältnismäßig. Sie verletzen zudem grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter. Die Maßnahmen treffen hierbei nur einzelne Branchen der Wirtschaft, ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko zu nehmen. Deshalb wird der HDE mit seinen Unternehmen die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde verfolgen“, betont Genth. [Text/Bild: HDE]