Berlin. Das Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz verabschiedete der Bundestag am 11. Juni in zweiter und dritter Lesung. Das macht der Handelsverband Deutschland (HDE) in einer Pressemeldung deutlich. Mit der Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause stellt die Bundespolitik damit die Rechtssicherheit für den Anwendungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung PPWR am 12. August 2026 sicher.
Zuvor war kurzzeitig unklar, ob eine Verabschiedung des Gesetzes rechtzeitig erfolgen könne, da die Europäische Kommission die Notifizierungsfrist für das Gesetz aufgrund von definitorischen Unklarheiten bis in den August hinein verlängert hatte. Die Bundesregierung sorgte hier inzwischen für Klarheit. Das Gesetz passieren deshalb jetzt den Bundestag. Ein zeitnaher Beschluss im Bundesrat ist damit ebenfalls möglich.
Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz: Für die Herausforderungen im Verpackungsbereich braucht es europäisch anschlussfähige Lösungen ohne Nachteile für die Mitgliedsunternehmen
„Die jetzt beschlossene Fassung des VerpackDG ist eine deutliche Verbesserung zum vorherigen Referentenentwurf. Es verspricht dadurch bürokratiearme und praxistaugliche Regelungen, um die Vorgaben der PPWR national umzusetzen. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen für den Verpackungsbereich braucht es europäisch anschlussfähige Lösungen, die zudem unseren Mitgliedsunternehmen keine Wettbewerbsnachteile bringen. Dieses Vorgehen muss auch das Ziel für die bereits jetzt anstehende Novelle im Herbst sein. Dort stehen weitere Weichenstellungen in Sachen Verpackungen an, die auch für den Handel von großer Bedeutung sind“, erklärt dazu Antje Gerstein. Sie ist die Geschäftsführerin Nachhaltigkeit des HDE. Anpassungen des §26 VerpackDG im Herbst regeln unter anderem das recyclinggerechte Design von Verpackungen. Erste Vorgaben zum Pooling im Getränkebereich stehen zudem an.
Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz: HDE pochte auf eine europarechtskonforme, bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung
In der Stellungnahme zum VerpackDG pochte der HDE auf eine europarechtskonforme Umsetzung. Er sprach sich deshalb gegen Vorgaben aus, die einer eins-zu-eins Umsetzung entgegenstehen. Dies betraf dort insbesondere Vorgaben zur Gründung einer neuen Organisation für Präventions- und Reduktionsmaßnahmen. Sie wurde im weiteren Verfahren gestrichen. Der jetzt verabschiedete Gesetzesentwurf ist aus Sicht der Handelsbranche deshalb eine weitgehend bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung der europäischen Vorgaben.
[Text/Bild: HDE]

