Änderung im Infektionsschutzgesetz geplant: HDE fordert zielgenaue und transparente Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der dritten Welle

Berlin. Zur angekündigten Änderung im Infektionsschutzgesetz in dieser Woche durch den Bundestag positioniert sich der Handelsverband Deutschland (HDE). Er fordert, die inzwischen dritte Welle mit zielgenauen Maßnahmen wirksam einzudämmen. Einen möglichen weiteren Lockdown mit Geschäftsschließungen infolge regionaler Notbremsen bei hohen Inzidenzen sieht der Verband dabei kritisch. Der Grund dafür: der Einkauf mit Hygienekonzept ist nachgewiesenermaßen kein Treiber der Pandemie ist. Positiv bewertet der HDE allerdings, den Schritt hin zu einem einheitlicheren Rechtsrahmen für das gesamte Bundesgebiet.

Änderung im Infektionsschutzgesetz: Bundeseinheitlicher Rahmen schafft mehr Übersichtlichkeit und Klarheit

„Es ist gut, dass durch einen bundeseinheitlichen Rahmen mehr Übersichtlichkeit und Klarheit in die Regelungen kommen soll“, erklärt deshalb HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Entscheidend für alle sei die rasche Eindämmung der dritten Welle. „Dafür sind auch unpopuläre Entscheidungen erforderlich, um die Ansteckungsgefahr genau dort zu reduzieren, wo derzeit die meisten Infektionen stattfinden“, so der Hauptgeschäftsführer weiter. Ein erneuter an regionale Inzidenzen geknüpfter Lockdown mit Geschäftsschließungen wäre nur ein ratloses Signal der Verzweiflung. Längst sei klar, dass der Einkauf mit Hygienekonzept nur ein geringes Infektionsrisiko berge.“

Änderung im Infektionsschutzgesetz: Corona-Politik an den nachgewiesenen Infektionsquellen ansetzen

Genth: „Die Politik soll nach einem Jahr Pandemie endlich zu zielgenauen Maßnahmen gegen das Virus finden.“ Gefordert sei deshalb jetzt eine grundlegende Neuausrichtung der Corona-Politik. Diese müsse den generellen Lockdown durch ein evidenzbasiertes Konzept zielgenauer Einzelmaßnahmen ersetzen. Das heißt: An den tatsächlich nachgewiesenen Infektionsquellen anknüpfen. Nach einer aktuellen Studie der TU Berlin kommt es vor allem im eigenen Haushalt; bei privaten Besuchen, bei der Arbeit oder in Schulen zu Ansteckungen (https://bit.ly/3s2yIKk).

Änderung im Infektionsschutzgesetz: Verbindlich festgelegte Öffnungsstrategie als Zukunftsperspektive

Sollte sich die Politik trotzdem erneut für einen Lockdown oder die Notbremse mit Geschäftsschließungen entscheiden, müssten alle Bereiche, die erwiesenermaßen zum Infektionsgeschehen beitragen, einbezogen werden. Andernfalls besteht dadurch das Risiko enormer Folgekosten. Das eigentliche Ziel der Pandemieeindämmung bleibt trotzdem unerreicht. Zudem betont der HDE die Notwendigkeit einer verbindlich festgelegten Öffnungsstrategie. Diese schreibt damit klar fest, unter welchen konkreten Bedingungen die Beschränkungen wieder zurückgenommen werden. „Wenn die Geschäfte wieder schließen, beötigen sie ein Licht am Ende des Tunnels“, betont Genth dazu.

Änderung im Infektionsschutzgesetz: Knapp 60 Prozent der Handelsbetriebe rechnen mit Aufgabe ohne weitere staatliche Hilfe

Die finanzielle Not bei vielen Handelsunternehmen ist außerdem nach wie vor groß, stellt der HDE fest. Die staatlichen Hilfen kämen aufgrund von lange bekannten Fehlern nicht ausreichend dort an, wo sie gebraucht werden. Eine aktuelle HDE-Umfrage aus der vergangenen Woche unter 750 Nicht-Lebensmittelhändlern zeigt die schwierige Situation auf. Knapp 60 Prozent dieser Betriebe rechnen ohne weitere staatlichen Hilfen damit, ihr Geschäft in diesem Jahr aufgeben zu müssen. Genth: „Es ist allerhöchste Zeit, inhabergeführten Handelsunternehmen endlich die Möglichkeit zur Auszahlung eines Unternehmerlohns einzuräumen. Ansonsten droht vielen Unternehmern der Gang zum Sozialamt.“ Zusätzlich sollte die monatliche Begrenzung der Überbrückungshilfe III auf 1,5 bzw. drei Millionen Euro gestrichen und die EU-Beihilfegrenze von derzeit maximal zwölf Millionen Euro erhöht werden. Ansonsten bekämen größere, filialisierte Handelsunternehmen nicht ausreichend Unterstützung, um diese Krise zu überstehen.

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