Produktion von Desinfektionsmitteln: IKW setzt sich für Ausnahmegenehmigung ein

Woman hand using wash hand hygiene gel pump dispenser on blue background, female skin care

Frankfurt. Die Produktion von Desinfektionsmitteln will der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel (IKW) ankurbeln. Der Grund, so der Verband: „Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise besteht eine Knappheit von Desinfektionsmitteln. In Drogerien und Supermärkten sind Desinfektionsmittel rar und Privatpersonen stehen deshalb in den meisten Fällen vor leeren Regalen. Auch lokale Behörden und Hilfsorganisationen, wie beispielsweise Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz und Technisches Hilfswerk, können zudem ihren Bedarf an Desinfektionsmitteln kaum noch decken. Sie haben deshalb bei Mitgliedsfirmen des IKW bereits angefragt, Desinfektionsmittel bereitzustellen.

Produktion von Desinfektionsmitteln: Aktuelle Produktionskapazitäten überlastet

Der Bedarf übersteigt allerdings bei weitem die derzeitigen Produktionskapazitäten derjenigen Hersteller, die bisher schon Desinfektionsmittel produzieren. Weitere Unternehmen könnten deshalb hier unterstützen. Denn es gibt viele Hersteller, die technisch und organisatorisch in der Lage sind, unter hygienisch einwandfreien Bedingungen kurzfristig Desinfektionsmittel auf Basis der Wirkstoffe Ethanol („Alkohol“, „Branntwein“), 1-Propanol und 2-Propanol (Isopropylalkohol) zu liefern. 

Produktion von Desinfektionsmitteln: EU Verordnung erfordert behördliche Zulassung

Allerdings gelten für Desinfektionsmittel in der Europäischen Union mehrere Vorschriften: unter anderem sind das die äußerst komplexen Regelungen der Biozidprodukte-Verordnung. Dadurch benötigen Desinfektionsmittel grundsätzlich eine behördliche Zulassung, bevor sie vermarktet werden dürfen. Das bedeutet somit, dass nicht jedes Unternehmen, das in der Lage wäre, Desinfektionsmittel zu produzieren, diese auch tatsächlich produzieren darf.

Produktion von Desinfektionsmitteln: BAuA lässt nur zwei Ausnahmegenehmigungen zu

Die für die Zulassung von Biozidprodukten zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat aufgrund der derzeitigen Situation jedoch zwei Ausnahmegenehmigungen für Händedesinfektionsmittel auf Basis von 1-Propanol und 2-Propanol erteilt, die auf sechs Monate befristet sind. Diese Ausnahmegenehmigungen gelten aber nur für Unternehmen der pharmazeutischen Industrie und Apotheken sowie für Firmen, die schon bisher Desinfektionsmittel hergestellt haben.

Produktion von Desinfektionsmitteln: IKW kämpft um mehr Ausnahmen

Andere Unternehmen sind von der Produktion weiterhin ausgeschlossen. Der IKW bemüht sich deshalb darum, bei den in Deutschland zuständigen Behörden und Ministerien eine breitere Ausnahmegenehmigung zu erzielen. Dadurch können in der derzeitigen Situation ausreichende Mengen an Desinfektionsmitteln in kurzer Zeit zur Verfügung gestellt werden. Und das auch für Privatverbraucher!

[Text/Bild: IKW]