Berlin. „Mit einem aktuellen Urteil erklärt der Bundesgerichtshof ein Verbot zur Nutzung von Preissuchmaschinen im Online-Handel für unzulässig“, erklärt der Handelsverband Deutschland (HDE] in einer aktuellen Presseinformation. „Er stärkt damit die Marktposition der kleineren und mittelgroßen Online-Händler. Das Gericht verhindert somit auf diese Weise neue Wettbewerbsbeschränkungen durch die Hersteller“, so der HDE weiter.
Kleine Online-Händler können neue Kundengruppen im Wettbewerb gewinnen
„Preissuchmaschinen intensivieren den Wettbewerb auf Händlerebene. Sie bieten deshalb auch dem Mittelstand eine Chance, neue Kundengruppen zu gewinnen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Das BGH-Urteil sei deshalb umso wichtiger, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuvor Herstellern von Luxusartikeln mehr Möglichkeiten eingeräumt hatte. Sie können dadurch den Händlern in selektiven Vertriebssystemen die Nutzung von Verkaufsplattformen im Internet verbieten. Tromp: „Damit haben gerade Händler kleinerer und mittlerer Größe weniger Chancen, die Kunden über Verkaufsplattformen im Internet zu erreichen. Der Wettbewerb wird durch solche Verbote der Hersteller eingeschränkt.“
Online-Händler: Preissuchmaschinen schaffen Kundeninteresse
Wie wichtig Preissuchmaschinen im Wettbewerb um die Kunden sind, zeigen aktuelle Zahlen zum Thema. Das Institut für Demoskopie Allensbach führte dazu im Auftrag des HDE eine Untersuchung durch. Demnach würde fast jeder zweite Online-Käufer auf (Preis-)Suchmaschinen ausweichen, wenn Verkaufsplattformen nicht zur Verfügung ständen. Die Entscheidung des BGH stellt daher aus Sicht des HDE ein wichtiges Korrektiv bei Plattformverboten dar. Es verhindert außerdem Beschränkungen der Preissetzungsfreiheit des Handels. „Dies ist damit auch im Interesse der Verbraucher“, betont der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer.
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