Berlin. EmpCo-Richtlinie Verpackungen. In Deutschland droht in Folge einer neuen EU-Richtlinie weiterhin die Vernichtung von Waren und Verpackungen in großem, kaum absehbarem Umfang. Die Wirtschaft rechnet dabei mit Schäden in Millionenhöhe. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert daher von der EU-Kommission ein Einlenken sowie praktikable Übergangs- und Abverkaufsfristen.
EmpCo-Richtlinie Verpackungen: Die Werbung mit Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln im Fokus
Hintergrund sind neue Regeln. Unter anderem gilt das für die Werbung mit Umweltaussagen und die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Sie wurden aufgrund der EU-Richtlinie in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert. „Unzählige bereits produzierte und im Lager der Unternehmen befindliche Produkte und Verpackungen aller Sortimente sind damit ab dem 27.09.2026 nicht mehr rechtskonform. Sie dürfen deshalb nicht mehr verkauft werden. Dies ist eine Folge der fehlenden, beziehungsweise unzureichenden Abverkaufs- und Übergangsbestimmungen in der Richtlinie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
EmpCo-Richtlinie Verpackungen: Private klagebefugte Einrichtungen in Deutschland unterliegen nicht der europäischen Auslegungshilfe für eine Übergangslösung
Dieses Versäumnis in der Normsetzung will die EU nun mit einem kürzlich veröffentlichten „Common Understanding“ des europäischen CPC-Netzwerks beheben. Die ausdrücklich nicht rechtsverbindliche Auslegungshilfe sieht vor, dass Behörden bei der Rechtsdurchsetzung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Daei verfolgen sie einen maßgeschneiderten Durchsetzungsansatz, um Warenvernichtungen zu vermeiden. „Unabhängig von den grundsätzlichen rechtlichen Bedenken ist diese europäische Auslegungshilfe für deutsche Händler weitgehend wertlos“, betont dazu Genth. Denn in Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht durch private klagebefugte Einrichtungen, wie Wirtschafts- oder Verbraucherverbände. Die Veröffentlichung der EU adressieren diese nicht. Sie sind deshalb an die Empfehlungen des CPC-Netzwerks nicht gebunden.
EmpCo-Richtlinie Verpackungen: Alle nicht mehr rechtskonformen Produkte und Verpackungen zum 27. September aus dem Sortiment nehmen
Um Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu vermeiden, müssen deutsche Händler deshalb weiterhin ab dem 27.09.2026 alle nicht mehr rechtskonformen Produkte aus dem Sortiment nehmen und vernichten. „Der von der EU angestrebte verbesserte Umweltschutz und die intendierten Nachhaltigkeitsziele werden damit konterkariert. Die EU-Kommission sollte die Richtlinie deshalb endlich um praxisgerechte Übergangs- und Abverkaufsfristen ergänzen. Nur so lässt sich für alle Marktteilnehmer in Europa Rechtssicherheit schaffen, statt mit rechtsstaatlich bedenklichen Konstruktionen die Versäumnisse der Vergangenheit zu kaschieren“, fordert Genth.
[Text/Bild: HDE]

