Änderung des Mautgesetzes: Erhöhung der Gebühren für kleine Nutzfahrzeuge trifft den Handel

Berlin. Die geplante Änderung des Mautgesetzes durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr steht bereits seit Bekanntwerden in der Kritik. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht ebenfalls in der vorgesehenen Gesetzesänderung eine Maßnahme mit verfehlter Lenkungswirkung. Ein Grund dafür so der HDE: „Lkw mit alternativen Antrieben sind kaum verfügbar.“ Insbesondere die geplante Einbeziehung der kleinen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen in die Mautpflicht zeigt deshalb aus Sicht des Verbandes: „Die Bundesregierung sucht vor allem nach Einnahmequellen.“

Änderung des Mautgesetzes: Mittelständische Unternehmen des Einzelhandels, die ihre Waren selbstständig ausliefern, besonders betroffen

Bereits im Koalitionsvertrag von 2021 vereinbarte die Rot-Grün-Gelben Regierung die Aufnahme von gewerblichen Güterkraftverkehren mit Fahrzeugen von 3,5 bis 7,5 Tonnen in die Lkw-Maut. „Neu ist allerdings im Maut-Entwurf, dass jetzt auch Auslieferfahrzeuge des Handels einbezogen werden sollen“, erklärt dazu Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Logistik. „Das führt damit zu einer zusätzlichen Belastung. Insbesondere betrifft das damit den Verteiler- und Zubringerverkehr, wie er im Einzelhandel stattfindet“, so Binnebößel weiter. Betroffen seien hiervon vor allem mittelständische Unternehmen des Einzelhandels, die ihre Waren selbstständig ausliefern.

Änderung des Mautgesetzes: HDE fordert eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge des Einzelhandels von der Maut

„Die Ausweitung der Maut führt damit zu einer deutlichen Mehrbelastung insbesondere der mittelständischen Handelsunternehmen, die mit kleinen Einheiten unterwegs sind. Hinzukommt dabei die ebenfalls beschlossene Anhebung des CO2-Preises auf Treibstoff“, betont der HDE-Abteilungsleiter Logistik weiterhin dazu. Im Koalitionsvertrag sei noch von der Vermeidung einer solchen Doppelbelastung ausgegangen worden. Daher sollte, laut HDE, auch für Fahrzeuge des Einzelhandels eine Ausnahme von der Maut gelten. Für Fahrzeuge von Handwerkern steht eine solche Ausnahmeregelung im Gesetz.

Die Gesetzesänderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr tritt zum 1. Dezember 2023 in Kraft. Ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 kommt dann zur Einführung.

[Text/Logo: HDE]