Berlin. Verlängerung der Gewährleistung. Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt eine von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Verlängerung der Gewährleistungsfrist beim Kauf von hochwertigen Gütern im Einzelhandel entschieden ab. „Eine solche Änderung löst für die derzeit ohnehin von der Coronakrise schwer getroffenen Nicht-Lebensmittelhändler eine Zusatzbelastung in Millionenhöhe aus“, erklärt der Handelsverband dazu. Zudem führten Änderungen im Gewährleistungsrecht nicht dazu, dass die Lebensdauer von Produkten oder deren Reparierbarkeit zunähmen.
Verlängerung der Gewährleistung: Große Kundenzufriedenheit bei Umtausch und Gewährleistung
„Die Kunden sind mit den Regelungen für Umtausch und Gewährleistung seit Jahren sehr zufrieden. Es gibt keinen Grund, dieses funktionierende System zu verändern“, erklärt deshalb HDE–Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine HDE-Umfrage aus 2020 macht zudem deutlich, dass fast 90 Prozent der Verbraucher mit den aktullen Bedingungen zufrieden oder sehr zufrieden sind. Das heißt mit den Rückgabemöglichkeiten und der Abwicklung in den Geschäften.
Verlängerung der Gewährleistung: HDE sieht Wahlkampfmanöver
Die Tatsache, dass Justizministerin Lambrecht ihre für den Einzelhandel teuren Vorschläge zudem ausgerechnet in dieser für viele Nicht-Lebensmittelhändler existenzgefährdenden Coronakrise macht, wertet der HDE als unsachliches Wahlkampfmanöver. Nach Einschätzung des HDE würde eine Umsetzung des Vorschlages im Einzelhandel zu einer Belastung in Millionen-Höhe führen. Genth: „Bereits das aktuell geltende Gewährleistungsrecht kostet die Einzelhandelsunternehmen rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr.“
Verlängerung der Gewährleistung für den Handel schafft keine langlebige und gut reparierbare Produkte
Außerdem erreicht eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen nach Ansicht des HDE auch das anvisierte Ziel nicht. „Wenn die Justizministerin den Herstellern einen wirtschaftlichen Anreiz geben will, besonders langlebige und gut reparierbare Produkte zu entwickeln, setzt sie beim Handel an der völlig falschen Stelle an“, so Genth weiter. „Der Einzelhandel kann allein die Mangelfreiheit eines Produkts bei Übergabe gewährleisten. Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit der Ware entzieht sich seiner Zuständigkeit.“ Hierzu müsste die Rechtsordnung vielmehr gesetzliche Garantieverpflichtungen vorsehen. Diese sind dann Sache der Hersteller, aber nicht der Händler.
Verlängerung der Gewährleistung behebt nicht die Wegwerf-Mentalität
Genth: „Die von der Justizministerin beklagte „Wegwerf-Mentalität“ der Verbraucher ist über diese Gewährleistungsfristen nicht gegenzusteuern.“ Das zeigt auch eine Studie des Umweltbundesamtes. Verbraucher kaufen demnach häufig neue Produkte, obwohl die alte Ware noch einwandfrei funktioniert. Grund sind dabei oft technische Innovationen, wie beispielsweise bei Smartphones und anderen Elektronikprodukten.
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