HDE fordert den konsequenten Ausbau des EU-Online-Vertragsrechtes für den Binnenmarkt

HDE, Berlin. Das am Mittwoch, 9. Dezember, von der EU-Kommission vorgestellte Online-Vertragsrecht kann die Funktionsfähigkeit des EU-Binnenmarkts verbessern, meint der Handelsverband Deutschland (HDE) in einer ersten öffentlichen Stellungnahme.

HDE: Grenzüberschreitender Handel wird vereinfacht

„Der Handelsverband unterstützt grundsätzlich einen harmonisierten Rechtsrahmen für den Online-Handel“ , heißt es in der Presseinformation. Der Grund, so der Verband: „Die Kosten für die Rechtsberatung werden gesenkt und der Einstieg in den grenzüberschreitenden Handel erleichtert.“

HDE: Risiken durch die Abkoppelung zwischen E-Commerce und stationärem Handel

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sieht aber auch Risiken: „Die Umsetzung der Kommissions-Pläne würde viele kleine und mittelständische Multichannel-Händler vor Probleme stellen, da sie in Zukunft für den stationären und den Online-Handel unterschiedliche Regelungen beachten müssten.“

HDE: Beweislastumkehr und Ausweitung bei der Gewährleistung stellt den Handel vor Probleme

Der Handel wünsche sich eine Harmonisierung des gesamten Kaufvertragsrechts in Europa, so Genth weiter. Auf diese Weise würden neue Wettbewerbsverzerrungen zwischen E-Commerce und stationärem Handel ausgeschlossen: „Wir brauchen für alle Vertriebskanäle soweit als möglich die gleichen Regeln ohne überzogene Verbraucherschutzvorschriften“, so Genth. Kritisch sei nämlich, dass die EU-Kommission die Frist für die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung von sechs Monaten auf zwei Jahre ausweiten wolle. Nach fast zwei Jahren sei es für einen Händler praktisch nur sehr schwer möglich nachzuweisen, dass ein Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden habe. Die geplante neue Frist zur Beweislastumkehr führe in der Praxis dazu, dass die Dauer der Gewährleistung vervierfacht werde.

Eine vom HDE beauftragte repräsentative Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt außerdem, dass sich rund drei Viertel der befragten Verbraucher durch die geltenden Regelungen zum Gewährleistungsrecht gut geschützt fühlen.

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