Schlecker erkennt Anfechtungen von Vermögensübertragungen an

SchneiderGeiwitz&PartnerNeu-Ulm / Ehingen (Donau), 19. März 2013 – Die Familie Schlecker hat die Anfechtungen von Vermögensübertragungen in Höhe von rund 10,1 Millionen anerkannt.

Dies gab Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz heute bekannt. Durch die Anerkennungen der Anfechtungen wird ein aufwändiges Gerichtsverfahren, das die Insolvenzmasse belasten würde, obsolet. Die Summe wird nun der Insolvenzmasse zufließen.

An Angehörige übertragenes Barvermögen muss zurückgezahlt werden. Die übertragenen Immobilien und Sachgüter werden von Angehörigen zu Summen ausgelöst, die unabhängige Gutachten jeweils als realistischen Marktwert ausweisen.

Zu einzelnen Positionen wurden öffentlich keine weiteren Angaben gemacht. Der Gläubigerausschuss hatte jedoch zuvor der Liste der Anfechtungen sowie den Gutachten über den Wert der betreffenden Positionen vollumfänglich und einstimmig zugestimmt.

Die für die Schlecker-Gruppe bestellten Insolvenzverwalter hatten sämtliche Vermögensübertragungen wie auch andere Geschäftsvorfälle von Schlecker im In- und Ausland, die bis zu 10 Jahre zurückliegen können, geprüft. Besonders strengen Regeln unterliegen solchen Prüfungen die letzten vier Jahre vor Anmeldung der Insolvenz.

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