
Berlin. Die Bedeutung des Digital Markets Act (DMA) für die Schaffung fairer und transparenter Wettbewerbsbedingungen für den Online-Handel thematisiert der Handelsverband Deutschland (HDE). Dabei nimmt er die laufende Untersuchung der Europäischen Kommission und der nun veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse in Bezug auf die Gestaltung der Google-Suchergebnisseite in den Blick. Diese prüft derzeit im Rahmen einer Nichteinhaltungsuntersuchung, ob Google bei der Darstellung seiner Suchergebnisseite gegen das Verbot der Selbstbevorzugung nach Artikel 6, Absatz 5 des DMA, verstößt. Der HDE: „Nach der bekannt gegebenen vorläufigen Auffassung der Kommission sieht diese einen möglichen Verstoß vorliegen.“
Digital Markets Act: Im Sinne des DMA müssen für alle Akteure klare und faire Wettbewerbsbedingungen herrschen
„Der DMA muss durchgesetzt werden, trotz aller geopolitischen Verwerfungen. Große Tech-Unternehmen dürfen ihre Marktmacht nicht ausnutzen, um ihre eigenen Services zu bevorzugen. Sie müssen unsere europäischen Werte respektieren“, erklärt dazu Stephan Tromp. „Das gilt für alle digitalen Plattformen, gleichgültig woher sie kommen. Es ist deshalb klar zu begrüßen, dass die EU-Kommission jetzt ihre vorläufigen Feststellungen veröffentlichte. Das ist ein wichtiger Schritt in diesem Prozess, der mehr Klarheit über die Sachlage geschaffen hat“, so der stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer weiter. Die Durchsetzung geltenden Rechts sei für den Binnenmarkt von erheblicher Bedeutung. Für Handelsunternehmen jeder Größe sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher seien zudem direkte Online-Verkaufskanäle und die Sichtbarkeit auf der Google-Suchergebnisseite unverzichtbar. „Im Sinne des DMA muss daher sichergestellt werden, dass für alle Akteure klare und faire Wettbewerbsbedingungen herrschen“, betont Tromp.
Digital Markets Act: Einhaltung des DMA muss in der Praxis sicher sein
Direktverkäufer, wie etwa Einzelhändler, und Preisvergleichsplattform müssen zudem die Möglichkeit erhalten, in den Suchergebnissen transparent dargestellt zu werden. „Die Umsetzung des DMA darf aber nicht dazu führen, dass Preisvergleichsplattformen letztlich zusätzliche obligatorische Vermittlungsebene zwischen Einzelhändlern und Verbrauchern sind“, so Tromp weiter. Verbraucher müssten weiterhin Wunsch Angebote von Händlerinnen und Händlern direkt finden können. Es brauche deshalb gleiche transparente Bedingungen für alle, um auf dem Markt fair konkurrieren zu können. „Der DMA soll für mehr Fairness und Transparenz im digitalen Sektor sorgen. Damit das in der Praxis gelingt, muss die Einhaltung des DMA sicher sein. Es müssen jetzt dauerhaft Klarheit und ein Level Playing Field im Online-Sektor geschaffen werden“, so Tromp dazu.
[Text/Bild: HDE]