Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums: HDE begrüßt steuerliche Förderung von Investitionen – Lücken bei der Unterstützung der Digitalisierung

Berlin. Dem geplanten Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums steht der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv gegenüber. Mit Blick auf den vorliegenden Referentenentwurf begrüßt er deshalb die vorgesehene Einführung einer Investitionsprämie, die die Transformation der Wirtschaft befördert.

Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums: Nur wenige Handelsunternehmen profitieren tatsächlich von der Förderung bei Klimaschutzinvestitionen

Bei den Rahmenbedingungen des Gesetzentwurfs hinsichtlich förderfähiger Investitionen und der Höhe der Investitionsbeträge gibt es allerdings laut Verband Probleme. Er sieht dort die Gefahr, dass nur wenige Handelsunternehmen von der Förderung bei Klimaschutzinvestitionen tatsächlich profitieren können. Neben Investitionen in den Klimaschutz werden laut HDE zudem auch Investitionen in die Digitalisierung steuerlich gefördert.

Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums: Die verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen bei B2B-Geschäften ist eine erhebliche Mehrbelastung

Die geplanten Änderungen bei der Besteuerung einbehaltener Gewinne von Personenunternehmen, was die meisten Einzelhändler sind, geht für den Verband zudem in die richtige Richtung. Sie blieben aber für ihn hinter den Bedürfnissen des Einzelhandels zurück. Eine Herausforderung sieht der HDE außerdem insbesondere in der geplanten gesetzlichen Regelung für eine verpflichtende Verwendung elektronischer Rechnungen bei B2B-Geschäften. Es sei deshalb zwar grundsätzlich richtig, die Ausstellung, Übermittlung und Bearbeitung von Rechnungen zu digitalisieren. Das sei effizienter und könne bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug helfen. Allerdings bedeute die derzeitige Form der Umsetzung im Gesetz eine erhebliche Mehrbelastung für den Einzelhandel.

Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums: Die Transformation der Wirtschaft steuerlich zu fördern, ist ein wichtiges Signal –

„Die Transformation der Wirtschaft steuerlich zu fördern, ist für Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser schwierigen Zeit ein wichtiges Signal. Ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket darf allerdings Investitionen in die Digitalisierung nicht vernachlässigen“, erklärt dazu Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Der Handel sei sich der Notwendigkeit von Investitionen in die Zukunft bewusst. Viele Händlerinnen und Händler könnten diese Zukunftsinvestitionen allerdings aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie aktuell jedoch nicht stemmen. Die Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine kämen dabei hinzu. Eine Prämie für Investitionen sei daher der richtige Schritt. Über den Klimaschutz hinaus müsse aber auch der Investitionsbedarf im Bereich Digitalisierung mitgedacht werden. „Der Einkauf wird immer digitaler. Handelsunternehmen investieren deshalb schon heute in die Digitalisierung. Siewerden das in Zukunft weiterhin tun müssen“, so Tromp dazu weiter.

Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums: Investitionen in die Digitalisierung mitunterstützen

Auf diesem Weg in die Digitalisierung müssten Händlerinnen und Händler mit einer Förderung unterstützt werden. „Schließlich werden auch durch das geplante Wachstumschancengesetz selbst Investitionen in diesem Bereich nötig“, betont Tromp. Die in Artikel 27 des Entwurfs genannte Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung bei B2B-Geschäften ab 2026 werde für viele Unternehmen im Einzelhandel entsprechende Investitionen erforderlich machen. „Auch andere Unternehmen kaufen bei Einzelhändlern ein. Jedes Handelsunternehmen wird in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen“, so Tromp dazu weiter.

Wachstumschancengesetz des Bundesfinanzministeriums: Elektronische Rechnungen – Bestehendes im Handel funktionierendes EDI-Verfahren nicht abschaffen

Dabei funktioniere das derzeit genutzte Verfahren über EDI (Electronic Data Interchange) auf Basis des UN-Standards EDIFACT bereits ohne Verpflichtung zuverlässig. Das geplante Wachstumschancengesetz 2028 schaffe das System jedoch ab. „Der Gesetzentwurf entwertet damit die Investitionen, die der Einzelhandel in der Vergangenheit in die Technik zur Ausstellung, Übermittlung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen tätigte. Und das, obwohl diese alle steuerrechtlichen Vorgaben erfüllt“, betont Tromp dazu. Deshalb bedürfe es dringend einer praxisorientierten Anpassung der Regelung.

[Text/Bild: HDE]