DSGVO: Handel zahlte bisher 630 Millionen Euro

Berlin. Die Umsetzung der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) kostete die mittelständischen Händler in Deutschland bislang rund 630 Millionen Euro. Das stellte soeben der Handelsverband Deutschland (HDE) in einer aktuellen Umfrage unter den Mitgliedern fest.

DSGVO: Umsetzung der Informationspflichten kostet

Besonders teuer ist dabei demnach die Umsetzung der vorgesehenen Informationspflichten. „Nach wie vor sind mit der Datenschutzgrundverordnung große Rechtsunsicherheiten für die Unternehmen verbunden. Die Verunsicherung und die Komplexität der Verordnung erschweren es dem mittelständischen Handel, die Digitalisierung für sich zu nutzen“, erklärt deshalb HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Die HDE-Umfrage unter mittelständischen Handelsunternehmen zeigt zudem, dass rund 60 Prozent den Umsetzungsaufwand insgesamt als sehr hoch oder hoch einschätzen. Größte Herausforderung beim Umsetzen der Verordnung ist dabei das Erfüllen der Informationspflichten. Ebenfalls rund 60 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass sie externe Hilfe in Anspruch nehmen mussten. Und rund 40 Prozent schränken der Umfrage zufolge ihre digitalen Aktivitäten wegen der Datenschutzgrundverordnung ein.

DSGVO: Datenschutzerklärung überhäuft Verbraucher mit Informationen

„Selbst für einfache Internetseiten umfasst die Datenschutzerklärung dabei inzwischen oft drei bis fünf Seiten. Für Internetseiten mit vielen Funktionen kommen zudem oft zehn bis 20 Seiten oder mehr zusammen. Die Verbraucher werden somit mit Informationen überhäuft, die sie im Alltag gar nicht alle erfassen und bewerten wollen. Für Unternehmen verursacht die Erstellung dieser Informationen darüber hinaus einen hohen Aufwand“, so Genth weiter.

Der HDE fordert deshalb unter anderem, dass die Händler nicht in jeder einzelnen Datenschutzerklärung noch einmal über Inhalte informieren müssen, die bereits in der Verordnung geregelt sind. Außerdem sollte beispielsweise bei Kontaktformularen keine ausführliche Information über den Verwendungszweck und Speicherdauer der Daten notwendig sein. HDE: „Beides ergibt sich im individuellen Fall aus der konkreten Anfrage.“

DSGVO: Abdeckung aller Eventualitäten zu aufwändig für Händler und Kunden

„Die vorherige Abdeckung aller Eventualitäten überfordert Händler und Kunden“, betont Genth zudem. Aus der aktuellen Rechtsunsicherheit und der Überforderung vieler mittelständischer Händler sollte der Gesetzgeber lernen: „Gesetzlich vorgesehene Auslegungsleitlinien müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten einer Regelung vorliegen, damit die Unternehmen die Vorgaben fristgerecht in der Praxis umsetzen können“, fordert der HDE-Hauptgeschäftsführer.

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