HDE sieht Nachbesserungsbedarf bei den neuen Wettbewerbsregeln

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält die geplanten Änderungen im Wettbewerbsrecht im Rahmen der 8. Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur teilweise für sinnvoll und praxisgerecht. „Positiv zu sehen sind insbesondere einzelne Neuregelungen im Bereich der Fusionskontrolle“, erklärte HDE-Experte Peter Schröder.

Er machte aber zugleich anlässlich der im Wirtschaftsausschuss des Bundestags anstehenden abschließenden Beratung über die GWB-Novelle deutlich: „Es ist bedauerlich, dass bei der Missbrauchsaufsicht wettbewerbsökonomisch dringende Reformen nicht angegangen werden. Der Gesetzgeber lässt die Chance verstreichen, auch in der Lebensmittel-Lieferkette für mehr Wettbewerb zu sorgen.“

Völlig verfehlt sei beispielsweise die Verlängerung des Verbots, Lebensmittel auch nur gelegentlich unter Einstandspreis zu verkaufen. Dabei seien die gesetzlichen Mindestpreisbestimmungen nicht einmal geeignet, den Erzeugern höhere Erträge zu sichern. Gleichzeitig würden sie aber die Gefahr steigender Verbraucherpreise erhöhen.

[Text/Logo: HDE]

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