
Berlin. Zum Rekordkrankenstand in 2024, der aktuell in der öffentlichen Diskussion ist, nimmt auch der Handelsverband Deutschland (HDE) Stellung. Er erklärt dazu: „Nachdem große Krankenkassen für das vergangene Jahr einen Rekordkrankenstand meldeten, fordert unser Verband vor allem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.“ Verbesserungsbedarf sieht er zudem bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Rekordkrankenstand in 2024 schwächt inzwischen auch die Wettbewerbsfähigkeit
„Der Rekordkrankenstand im Jahr 2024 ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine zusätzliche finanzielle Belastung für Arbeitgeber. Er schwächt inzwischen auch die Wettbewerbsfähigkeit“, erklärt Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales.
Seit Dezember 2023 ist für gesetzlich Versicherte in Deutschland bei leichten Erkrankungen für maximal fünf Arbeitstage eine telefonische Krankschreibung möglich, sofern die Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis bekannt sind. „Die telefonische Krankschreibung müsen wir wieder abschaffen. Seit Einführung der unbefristeten telefonischen Krankschreibung stiegen die Krankenschreibungen stark an“, so Haarke dazu weiter. Es müsse ausprobiert werden, ob die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung zu einem Rückgang der aktuell hohen Anzahl an Krankschreibungen führe. Außerdem diene der Besuch beim Arzt auch dem Schutz der erkrankten Beschäftigten. Denn: Bei einem Arztbesuch könnten auch sonstige Erkrankungen frühzeitig diagnostiziert werden.
Rekordkrankenstand in 2024: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) per Push-Verfahrens an Arbeitgeber senden
Auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sorgt laut HDE bei den Arbeitgebern weiterhin unnötig für Probleme in der Praxis. Seit Beginn 2023 ist das Meldeverfahren zur eAU für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitgeber müssen demnach im sogenannten Pull-Verfahren die eAU ihrer Beschäftigten bei der jeweiligen Krankenkasse jeweils eigenständig abfragen. „Das ist viel zu aufwendig und zudem überhaupt nicht praxistauglich. Sinnvoller ist die Einführung eines einfachen Push-Verfahrens, bei der die Krankenkassen den Arbeitgeber automatisch digital über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Beschäftigten informiert“, betont deshalb Haarke. Für Beschäftigte besteht weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer unverzüglich zu melden.
Rekordkrankenstand in 2024: Eine Gesetzesänderung bleibt im Bereich der Tarifbindung zumeist ohne jegliche Kostenerleichterung für Arbeitgeber
Deutschland hat zudem eine der großzügigsten arbeitgeberfinanzierten gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Beschäftigte weltweit. Haarke dazu: „Im Falle einer fortgesetzt schlechten wirtschaftlichen Entwicklung müssen wir diskutieren, ob das so noch angemessen ist.“ Allerdings gibt er, zu bedenken: Diese Debatte führten wir bereits in der Vergangenheit hochkontrovers. In vielen Großbranchen bestünden zudem inzwischen auch tarifliche Regelungen, die analog der aktuellen Gesetzeslage eine 100-prozentige Entgeltfortzahlung ohne Karenztag vorsehe. Der HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales: „Eine entsprechende Gesetzesänderung bleibt damit im Bereich der Tarifbindung zumeist ohne jegliche Kostenerleichterung für Arbeitgeber.“
[Text/Bild: HDE]