Neue Wettbewerbs- und Verbraucherregeln für digitale Plattformen: Der HDE weist auf Herausforderungen bei Einführung und Umsetzung von DSA und DMA hin

Berlin. Auf neue Wettbewerbs- und Verbraucherregeln für digitale Plattformen verständigte sich die EU im Jahr 2022 mit einem europäischen Regulierungspaket. Das besteht aus den Verordnungen über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Der Handelsverband Deutschland (HDE) mahnt dazu insbesondere klarere Definitionen an. „Bestehende Unklarheiten und hiermit verbundene Unsicherheiten für die Unternehmen müssen ausgeräumt werden“, bemängelt der HDE.

Neue Wettbewerbs- und Verbraucherregeln: EU-Kommission will Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen

Der DSA stellt eine weitreichende Neuerung dar, mit der die EU-Kommission Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen möchte. Dafür machen die Verordnungen – beispielsweise vermittelnden Online-Diensten und Online-Plattformen – neue Vorgaben. Ziel des DSA ist es dabei, für mehr Sicherheit und Verantwortung im Internet zu sorgen. Sowohl DSA als auch DMA beinhalten strenge und weitreichende Verpflichtungen. Nach Einschätzung des HDE stellen diese in der Praxis für die Betroffenen eine Herausforderung bei der Umsetzung dar. „Ein kritischer Teil der Umsetzung ist die Festlegung von Verfahrensvorschriften. Etwa um beim DSA ein faires Verfahren zur Durchsetzung zu gewährleisten. Außerdem bestehen Interpretationsspielräume und Auslegungsfragen, die von essenzieller Bedeutung für die Anwendung des DSA sind“, so der HDE.

Neue Wettbewerbs- und Verbraucherregeln: Europa ist der erste digitale Binnenmarkt mit einer solch umfassenden Regelung

„Unternehmen können schwer Vorgaben umsetzen, wenn Fragen im Anwendungsbereich noch offen sind und technische Definitionen fehlen“, erklärt dazu Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Hier müsse die EU-Kommission nachliefern und zeitnah die ausführenden Rechtsakte für den DSA erlassen, um die entsprechenden Vorgaben weiter zu konkretisieren. „Die Unsicherheit für die betroffenen Unternehmen ist eine große Herausforderung“, so Tromp weiter. DSA und DMA seien die ersten derart weitgreifenden digitalen Regulierungen. Europa sei zudem der erste digitale Binnenmarkt mit einer solch umfassenden Regelung. „Vieles wird sich erst in der Umsetzung zeigen. Die fehlende Planungssicherheit ist ein praktisches Problem für Unternehmen. Sie hemmt zudem im schlimmsten Fall notwendige Investitionen und Innovationen“, betont Tromp.

Neue Wettbewerbs- und Verbraucherregeln: HDE fordert eine klare Definition und die Auslegung des Regelungsgehalts für beide Verordnungen

Mit Blick auf den DSA sieht der HDE insbesondere im Verbot und der dabei ungenauen Definition der sogenannten „dark patterns“ eine Herausforderung. Auch die Definition des aktiven Nutzers und die fehlende Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Plattformen bewertet der Verband kritisch. Ebenso birgt der DMA nach Einschätzung des HDE Risiken und die Umsetzbarkeit der Ziele erscheint fraglich. „Es braucht dafür eine klare Definition und Auslegung des Regelungsgehalts. Und auch eine hinreichende Aufstockung und Befähigung des Personals ist gefragt“, schließt Tromp ab.

Weitere Informationen unter: https://handel4punkt0.de/index.php/publikationen/marktdaten

[Text/Logo: HDE]

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