Vereinfachtes Kurzarbeitergeld: Handel befürwortet dieses Instrument für die aktuelle Arbeitsmarktsteuerung

Berlin. Vereinfachtes Kurzarbeitergeld. „Die Verlängerung der geltenden Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld ist richtig“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Für viele Einzelhändler sei der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit in den Hochphasen der Pandemie von großer Bedeutung“, so Genth dazu weiter. Er reagierte damit auf die von Andrea Nahles, der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, ins Auge gefasste Vereinfachung des Kurzarbeitergeldes, das insbesondere für die vielen kleinen und mittelständischen Handelsunternehmen sehr zu begrüßen sei. Nahles sprach dazu am Dienstag (13.9.) beim Deutschen Arbeitgebertag. Für sie mache das angesichts der erwarteten Rezession in Deutschland infolge der Energiekrise Sinn.

Genth: „Es ist für den Einzelhandel darüber hinaus ebenfalls wichtig, dass der Gesetzgeber – zumindest befristet für die schwierigen Wintermonate – wieder die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit umsetzt.“

Vereinfachtes Kurzarbeitergeld: kostenintensiv aber auch extrem wirkungsstark

Das Kurzarbeitergeld als Instrument zur Krisenbewältigung sei zwar sehr kostenintensiv, dafür aber auch extrem wirkungsstark, so der HDE-Hauptgeschäftsführer weiter. „Die Energiepreiskrise fordert viele Händlerinnen und Händler in wirtschaftlicher Hinsicht maximal heraus“, erklärt Genth. Die Energiekrise stelle sich allerdings aus Sicht des HDE primär als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Für deren Bekämpfung mache es daher Sinn, dies auch durch Zuschüsse an die Bundesagentur für Arbeit aus Steuermitteln zu finanzieren.

Vereinfachtes Kurzarbeitergeld: Vorübergehende Schließung von Handelsgeschäften durch explodierende Energiepreise miteinbeziehen

Mit Blick auf die Praxis und Bescheide der Bundesagentur für Arbeit in der Vergangenheit bedürfe es zudem dringend einer Klarstellung. Bei vorübergehender Schließung von Handelsgeschäften aufgrund zu stark und zu schnell angestiegener Energiepreise soll auch für diesen Fall sicher und unbürokratisch ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen. „Die exorbitant steigenden Preise bei Energie lassen sich so nicht voll an den Kunden weitergeben. Sie stellen deshalb keinen gewöhnlichen Marktmechanismus mehr dar“, betont Genth. Dies gelte sowohl für den Nonfood-Handel als auch insbesondere für den Lebensmitteleinzelhandel, der eine besondere Verantwortung für die Versorgungslage und den sozialen Frieden in Deutschland innehat. In jedem Falle aber müsse daher über eine flankierende Entlastungslösung für Unternehmen auch über die Bundesagentur für Arbeit nachgedacht werden.

[Text/Bild: HDE]