Bund-Länder-Runde: HDE begrüßt Lockdown-Verzicht – Anpassungsbedarf bei Wirtschaftshilfen

Berlin. Mit Blick auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) den Verzicht auf pauschale Schließungen und einen erneuten Lockdown. Die Fortsetzung der 2G-Regelungen im Einzelhandel macht dabei aber aus Sicht des Verbandes eine Anpassung der Wirtschaftshilfen überfällig. Der HDE erklärt dazu: „Um die wachsende Existenzgefahr im Handel abzuwenden, müssen die durch die anhaltenden Zutrittsbeschränkungen entstehenden Schäden aufgefangen werden.“

Bund-Länder-Runde: Die Qualität der Hygienekonzepte im Handel erhält Anerkennung

„Bund und Länder machen deutlich, dass ein Zurück in einen pauschalen und unverhältnismäßigen Lockdown keine Lösung ist. Die Beschlüsse dort zeigen vielmehr, dass die bewährten Hygienekonzepte des Handels in ihrer Wirksamkeit anerkannt werden“, beront HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nur unter 2G-Bedingungen öffnen zu dürfen, sei jedoch für viele Händlerinnen und Händler eine große Herausforderung. Das habe die Existenznot in den vergangenen Wochen verschärft. Laut einer aktuellen HDE-Trendumfrage sieht deshalb die Hälfte der Non-Food-Händler ihre Existenz bei anhaltenden 2G-Vorgaben für Geschäfte in Gefahr. „2G wirkt sich negativ auf Kundenfrequenzen und Umsätze aus. Ganz besonders gilt das inzwischen in den Innenstädten. Diese Entwicklung ist im laufenden Weihnachtsgeschäft deutlich zu beobachten“, so Genth dazu weiter.

Bund-Länder-Runde bereitet Anpassung der staatlichen Wirtschaftshilfen zum 7. Januar 2022 vor

Der HDE begrüßt daher auch den Beschluss, die Anpassung der staatlichen Wirtschaftshilfen für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022 vorzubereiten. „In ihrer derzeitigen Ausgestaltung gehen die Hilfen an der Lebensrealität der Händlerinnen und Händler vorbei. Die Eintrittshürden sind zu hoch. Die Antragsprozesse laufen zu komplex und die Bearbeitungsdauer zu lang“, betont Genth. Hier bestehe deshalb dringender Handlungsbedarf. Aufgrund niedriger Margen gerieten Handelsbetriebe inzwischen auch bei Umsatzausfällen von unter 30 Prozent in eine bedrohliche Lage. Notwendig sei zudem, die Beantragung der Wirtschaftshilfen tagesgenau zu ermöglichen. Außerdem dürfe die bestehende Höchstgrenze nicht unverändert beibehalten werden.

Bund-Länder-Runde: Anpassung der Wirtschaftshilfen ist längst überfällig

Genth: „Der Handel hat mehrere Lockdowns hinter sich. Im Zuge der Schließungen haben viele Händler deshalb die Höchstgrenze bereits ausgeschöpft.“ Mit Blick auf die aktuelle Situation, sei die Höchstgrenze deshalb zu verdoppeln. „Da die staatlichen Maßnahmen fortgesetzt werden, ist eine Anpassung der Wirtschaftshilfen längst überfällig“, so Genth weiter. Andernfalls sei in den nächsten Wochen eine Verschärfung der Existenznot im Einzelhandel zu befürchten.

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