Gewerbemietrecht: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die Mietbedingungen Corona bedingt anpassen

Berlin. Das Gewerbemietrecht will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ändern. Das kündigte sie jedenfalls an, so der Handelsverband Deutschland (HDE). Dabei geht es um eine Anpassung des Mietrechts für Gewerbetreibende an die besonderen Umstände der Covid-19-Krise. Der HDE bewertet das positiv für den deutschen Einzelhandel.

Gewerbemietrecht: Justizministerin greift HDE-Vorschlag zum Mietrecht auf

„Schon seit März dieses Jahres weist der HDE darauf hin, dass die bestehenden zivilrechtlichen Regeln mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden sind. Das führt dazu, dass die Vertragsparteien in gewerblichen Mietverhältnissen häufig keine Klarheit über ihre Zahlungsverpflichtungen und –ansprüche haben“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es sei deshalb sehr gut und wichtig, dass die Justizministerin nun den seit Monaten vorliegenden Vorschlag aufgreife.

Gewerbemietrecht: Vermieter sollen sich angemessen am Mietrisiko durch Corvid 19 beteiligen

„Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will damit gesetzlich klarstellen, dass regelmäßig ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Mietern in Folge der Covid-19-Krise Einnahmen wegfallen“, so Genth dazu weiter. Schließlich können diese dadurch ihre gemieteten Geschäftsräume nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Der HDE-Hauptgeschäftsführer: „Es kann nicht sein, dass die Vermieter sich jeder angemessenen Risikoverteilung verweigern. Die Einzelhändler sollen nicht allein die Folgen der Corona-Krise tragen.“

Gewerbemietrecht: Fehlender Anpassungsanspruch führt zu Wettbewerbsverzerrungen

Eine entsprechende gesetzliche Klarstellung ist aus HDE-Sicht auch deshalb dringend geboten, weil die Rechtsprechung zu dieser Frage bisher uneinheitlich ist. Ein Anpassungsanspruch werde teilweise erst dann anerkannt, wenn der Mieter unmittelbar vor der Insolvenz stehe. „Das führt zu problematischen Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen abhängig von der Solvenz der Gewerbetreibenden“, betont Genth dazu. Schon deshalb sei eine gesetzliche Klarstellung unerlässlich.

Gewerbemietrecht: Lockdown light senkt Kundenfrequenz im November um 43 Prozent

Dabei müsse aber auch berücksichtigt werden, so der HDE, dass derzeit viele Einzelhandelsgeschäfte nur mittelbar vom Lockdown light betroffen seien. Schließlich dürften sie ihre Geschäfte zwar öffnen. Wegen der staatlichen Restriktionen kämen aber kaum noch Kunden in die Geschäfte. Der HDE stellt dazu fest: „Die Frequenzen in den Innenstädten ging im Durchschnitt in der zweiten Novemberwoche im Vorjahresvergleich um 43 Prozent zurück.“

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