Vom Rohstoff zum Kosmetikprodukt – Schritte der Produktentwicklung

Wien. Vom Rohstoff zum Kosmetikprodukt, thematisiert Kosmetik transparent. Die Informationsplattform der Markenkosmetik-Hersteller in Östereich berichtet dazu: „Alle Hersteller von kosmetischen Produkten sind verpflichtet, die Sicherheit, Verträglichkeit, Wirksamkeit und Haltbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten und in Produktdossiers zu dokumentieren. Strenge Gesetze kontrollieren dabei den gesamten Produktionsprozess. Das heißt von der Auswahl der Rohstoffe bis zum fertigen Kosmetikprodukt.

Vom Rohstoff zum Kosmetikprodukt: Mehrere Milliarden Euro pro Jahr für die Entwicklung neuer Wirkstoffe

Kosmetikprodukte unterliegen zudem einer umfassenden Gesetzgebung durch die EU-Kosmetikverordnung. Konsumenten können somit innerhalb der EU sicher sein, dass ihre Kosmetikprodukte den gleichen Qualitätsanforderungen unterliegen. Die Produktherstellung läuft dadurch nach den gleichen Regeln ab. Ebeneso deren Dokumentation und Kontrolle.

Der Weg bis zum fertigen Markenkosmetikprodukt ist kein Kinderspiel. Pro Jahr wenden die Markenkosmetikhersteller mehrere Milliarden Euro für die Entwicklung neuer Wirkstoffe und neuer Produkte auf. In den großen Forschungslabors arbeiten tausende Wissenschaftler oft jahrelang an neuen Kosmetikrezepturen.

Vom Rohstoff zum Kosmetikprodukt: Bewährungsproben bis zur Marktreife

Bei der Entwicklung eines Markenkosmetikprodukts laufen die Geräte in den Testlabors außerdem auf Hochtouren. Das Produkt wird dort geschüttelt, gerüttelt, Hitze, Kälte und Licht ausgesetzt. Unter unsanften Bedingungen stellt sich dabei heraus, ob die Zusammensetzung stimmt. Die Produkte müssen dabei wirken, dürfen sich nicht in ihre Bestandteile auflösen. Sie müssen zudem sicher und mikrobiologisch rein sein. Im Betriebsversuch durchläuft das Produkt schließlich den Praxistest. Erst wenn die Ergebnisse der Anwendertests, Wirkung, Stabilität und mikrobiologische Qualität positiv sind, erfolgt das technische Okay für die Produktion.

Wie intensiv und erfolgreich die Hersteller an neuen Wirkstoffen und Produkten arbeiten, zeigen die angemeldeten Patente. Pro Jahr lassen die Markenhersteller inzwischen tausende Formeln patentieren.

Vom Rohstoff zum Kosmetikprodukt: Strenge Anforderungen zum Schutz der Konsumenten

Nur Produkte, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen dadurch auf den Markt gebracht werden. Die EU-Kosmetikverordnung regelt folgende Punkte:

Kennzeichnung von kosmetischen Produkten: Die Hersteller müssen Firmennamen und -adresse, Mindestinhalt, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch und Produktionsnummer angeben.

Haltbarkeitsdatum: Damit Konsumenten wissen, wie lange sie ihre Kosmetika verwenden können, ist zudem auf Kosmetikprodukten ein Haltbarkeitsdatum angegeben. In der Regel beinhaltet das deshalb ein Haltbarkeitsdatum nach dem Öffnen mit dem Symbol eines geöffneten Tiegels. Ausnahmen: Produkte, die ungeöffnet weniger als 30 Monate haltbar sind, tragen dafür ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Einwegprodukte, Spraydosen oder nicht verderbliche Produkte wie Parfüm, brauchen dabei kein Haltbarkeitsdatum.

Kennzeichnung von Inhaltsstoffen mit INCI: Hilfe für Allergiker bietet zudem die Deklaration von kosmetischen Inhaltsstoffen auf Verpackung oder Produktbehälter. Das geschieht dort nach dem international einheitlichen System der International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, kurz INCI. Sogar die Duftnote ist dort mittlerweile für Allergiker aufgeschlüsselt.

Vom Rohstoff zum Kosmetikprodukt: Sicherheitsbewertung, Tierversuchsverbot und Produktunterlagen

Sicherheitsbewertung: Kosmetikprodukte müssen sicher sein. Deshalb unterziehen interne oder unabhängige Gutachter jedes Produkt einer toxikologischen Individualprüfung.

Tierversuchsverbot: Seit September 2004 dürfen Hersteller kosmetische Produkte EU-weit nicht mehr an Tieren testen. Diese testen ihre Produkte deshalb bereits seit vielen Jahren nicht mehr an Tieren. Ein Verbot für das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, deren Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen sowie Fertigprodukte im Tierversuch getestet werden besteht EU-weit zudem seit 2013. Bei kosmetischen Rohstoffen gilt das seit 2009. Egal ob Naturkosmetik oder konventionell hergestellt.

Produktunterlagen: Alle Kosmetikhersteller sind verpflichtet, sogenannte Produktdossiers bereit zu halten. Diese geben Auskunft über Zusammensetzung, Ausgangsstoffe und Methode der Herstellung. Hinzukommen dabei Sicherheitsbewertung, Name, Adresse und Qualifikation des Gutachters sowie beobachtete unerwünschte Effekte des Produktes. Reklamationen und Wirksamkeit inklusive.

[Text/Bild: kosmetik transparent]