ABDA: Anzahl der Apotheken sinkt auf 19.075

Berlin. Die Anzahl der Apotheken in Deutschland sinkt weiterhin. Ende 2019 gab es inzwischen nur noch 19.075 Apotheken. „Die Zahl ist somit im vergangenen Jahr um 348 gesunken (minus 1,8 Prozent)“, stellt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) dazu fest. Ende 2018 waren es noch 19.423 Apotheken. Der Rückgang ist dadurch der bislang höchste, der in einem Kalenderjahr verzeichnet wurde.

Anzahl der Apotheken: Apothekeninhaber verstärkt weniger

Noch stärker ging zudem in dem Zeitraum die Anzahl der Apothekeninhaber zurück, die als freie Heilberufler einen Apothekenbetrieb mit bis zu drei Filialen unterhalten dürfen. Ihre Zahl ist um 409 auf 14.473 (minus 2,7 Prozent) gefallen. Das zeigen Erhebungen der ABDA, die auf den vollständigen Angaben der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Die Apothekendichte in Deutschland liegt dadurch bei nur noch 23 Apotheken pro 100.000 Einwohnern. Somit ist sie deutlich niedriger als der EU-Durchschnitt (31).

Anzahl der Apotheken: Betrieb benötigen Planungssicherheit

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kommentiert die Situation so: „Noch können sich die Patienten in Deutschland somit auf eine flächendeckende Arzneimittelversorgung verlassen. Das wird bald vorbei sein, wenn nichts passiert. Seit zwölf Jahren geht die Zahl der Betriebe inzwischen zurück. Wir werden die Situation nur stabilisieren können, wenn die Apotheken mehr Planungssicherheit und einen vernünftigen ordnungspolitischen Korridor bekommen.“

Anzahl der Apotheken: Grenzüberschreitender Versandhandel mit einheitlichen Abgabepreise für Rezepte

Dazu gehören für Friedemann vor allem zwei gesetzgeberische Maßnahmen: „Die Absicherung einheitlicher Abgabepreise bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln im grenzüberschreitenden Versandhandel zumindest in der GKV-Versorgung muss kommen. Die Einführung des E-Rezepts muss durch ein Makelverbot so flankiert werden, dass Patienten die freie Apothekenwahl ohne Einflussnahme von kommerziellen Dienstleistern behalten.“

Anzahl der Apotheken: Bundestag soll Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz beschließen

Beide Maßnahmen, so Schmidt, stünden bereits im Entwurf für das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, den das Bundeskabinett im Juli 2019 beschlossen hat. „Aber dieses Gesetz nutzt erst dann etwas, wenn es auch in den Bundestag eingebracht und beschlossen wird. Dafür wird es jetzt höchste Zeit,“ betont der ABDA-Präsident dazu. [Text/Bild: ABDA]