Bundesverband für Podologie erhält Zulassung für die GKV

Hamm. Der neue gegründete Bundesverband für Podologie e.V. erarbeitet sich inzwischen Schritt für Schritt eine öffentliche Anerkennung im deutschen Politik- und Gesundheitssytem. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen – Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – erkannte dem Bundesverband deshalb den Status als maßgebliche Spitzenorganisation im Heilmittelbereich Podologie zu. „Wir sind somit eine maßgebliche Spitzenorganisation im Sinne der §§ 125 ff. SGB V“, freut sich der Verband dazu.

Bundesverband für Podologie – Fachgespräch zur Zulassung und Vergütung von Podologen

In einem beiderseits freundlich, offen und konstruktiv geführten Fachgespräch ging es dazu am Montag, 15. Juli, zur Sache. Anwesend waren dabei zwei Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, die 1. Vorsitzende des Bundesverbandes Jeannette Polster sowie deren rechtlicher Vertreter. Die höchste Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenkassen überzeugte sich dort davon, dass der Bundesverband alle fachlichen und organisatorischen Qualifikationsanforderungen erfüllt, um somit Verträge über die Einzelheiten der podologischen Versorgung zu verhandeln. Insbesondere ging es dabei auch um Fragen der Zulassung und Vergütung von Podologinnen und Podologen.

Bundesverband für Podologie wird Mitglied der Schiedsstelle für das TSVG

Der Bundesverband ist ebenfalls zum neuen Terminservice- und Versorgungsgesetze (TSVG) im Boot. Dadurch sollen gesetzlich Versicherte schneller Arzttermine bekommen. Er wird zudem in der neu eingeführten und bis zum 15. November 2019 zu bildenden Gemeinsamen Schiedsstelle gemäß § 125 Abs. 6 SGB vertreten sein.

„Somit sind auch von sozialrechtlicher Seite alle Voraussetzungen erfüllt, damit unser Bundesverband seine satzungsmäßigen Aufgaben zur Wahrnehmung und Durchsetzung der beruflichen und politischen Interessen der Podologen und Podologinnen in Deutschland mit langjährig bewährter Kompetenz erfüllen kann“, freut sich der Verband.

Zum Bundesverband für Podologie e.V.

Der Bundesverband für Podologie e.V als juristische Person des privaten Rechts besteht seit 1946 unter dem vormaligen Vereinsnamen Deutscher Verband für Podologie (ZFD) Landesverband Hamburg – Schleswig Holstein e.V. mit statuarischem Sitz in Kiel. Kraft Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 wurde dabei im Wege der Satzungsänderung der Vereinsname unter Beibehaltung des Satzungszwecks geändert in Bundesverband für Podologie e.V. Er unterhält dadurch auch Landesgruppen. Der Verband vertritt zudem die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet. [Text/Logo: Bundesverband für Podologie e.V.]

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