HDE: BGH-Urteil für WLAN im Handel schafft nur teilweise Rechtssicherheit

Berlin. Licht und Schatten sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) im Urteil des Bundesgerichtshofes WLAN im Handel von Dienstag, 26. Juli.

Handelsunternehmen, die ihren Kunden WLAN anbieten, haben jetzt zwar hinsichtlich der WLAN-Störerhaftung die notwendige Rechtssicherheit. Sie werden nicht mehr für illegale Downloads ihrer User verantwortlich gemacht. Andererseits herrscht nach dem Urteil für den HDE die Unsicherheit, ob WLAN-Anbieter dadurch zur Sperrung oder Verschlüsselung gezwungen werden können.

WLAN im Handel: Passwortschutz oder Registrierungen schrecken Kunden ab

„Für den Handel ist deshalb entscheidend, dass WLAN-Angebote nicht verpflichtend mit Passwörtern oder Registrierungen geschützt werden müssen. Denn: Dann ist es den meisten Kunden zu mühsam, sich einzuloggen“, betont der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. „Gerade eigentlich zeitsparende digitale Angebote wie Mobile Payment verlieren dadurch zudem ihren Wert“, so Tromp weiter. Deshalb fürchtet der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer negative Auswirkungen der weitgehenden Interpretation des Sperranspruchs von Rechteinhabern durch den BGH. Tromp: „Wir warten nun ab, wie das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf den neuen Ermessensspielraum nutzt. Zudem stellt sich die Frage, ob im konkreten Fall überhaupt ein Sperranspruch besteht.“

WLAN im Handel: Handel benötigt mobile Bezahlung und Navigationshilfen

Für den stationären Handel ist WLAN von großer Bedeutung. „Schließlich setzen Innovationen wie die Navigation in den Geschäften oder mobile Bezahlung voraus, dass die Kunden mit ihren Smartphones im Geschäft Zugriff auf das Internet haben“, erklärt Tromp. Aktuell kann das, aufgrund baulicher Gegebenheiten sowie durch schlechter Netze oft nur per WLAN sicherzustellen.

WLAN im Handel: Entwicklungschancen für Innenstädte durch Verzahnung von Angeboten

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für freie WLAN-Angebote stimmen, erwartet der HDE, dass Online-Angebote und Geschäfte in den Innenstädten noch enger verzahnt werden. Die Kunden können sich dadurch auf viele neue Services freuen.

Freies WLAN für die Kunden könnte zudem ein großer Schritt zur weiteren Digitalisierung des Einzelhandels und des öffentlichen Raums insgesamt sein. „Im Ausbau öffentlicher WLAN-Angebote liegen damit auch große Chancen für die Innenstädte. Neben dem Handel werden sich Gastronomie, Dienstleister aber auch Nahverkehrsunternehmen und die Verwaltung im Allgemeinen weiter digitalisieren und den Kunden online Angebote machen“, macht Tromp deutlich.

[Text/Bild: HDE]