Schweiz – Kosmetikprodukte aus Barbershops oft mangelhaft

Schweiz – Kosmetikprodukte aus Barbershops oft mangelhaft. Eine Untersuchung des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt hat ergeben, dass zahlreiche Kosmetikprodukte aus Barbershops in der Nordwestschweiz gesundheitliche Risiken bergen. Von 55 getesteten Produkten mussten 31 beanstandet werden, einige davon wurden verboten. Besonders alarmierend ist eine Bartfarbe, die gefährliche Inhaltsstoffe enthält und nicht entsprechend deklariert wurde.

Gesundheitsrisiken durch Kosmetika aus Barbershops

In den letzten Monaten gab es zunehmende Besorgnis über die Qualität und Sicherheit kosmetischer Produkte, insbesondere in Barbershops. Eine umfassende Untersuchung des Kantonalen Laboratoriums zusammen mit den Kantonen Bern, Aargau, Solothurn, Basel-Landschaft und Basel-Stadt hat nun klar aufgezeigt, dass in vielen Fällen regulierte Standards nicht eingehalten werden. Dies betrifft in erster Linie Produkte, die zur Pflege und zum Styling von Bart- und Kopfhaaren verwendet werden.

Schweiz – Kosmetikprodukte aus Barbershops – Ergebnisse der Untersuchung

Insgesamt wurden 55 Produkte untersucht, von denen sich 47 auf Haarpflege, Styling und Reinigung konzentrierten. Der Rest bestand aus Hautpflegeprodukten und Parfüms. Bei 31 dieser 55 Produkte (56%) wurden erhebliche Mängel festgestellt. Besorgniserregend ist, dass für 17 Produkte (31%) ein Verkaufs- und Anwendungsverbot ausgesprochen wurde, aufgrund verbotener Inhaltsstoffe oder aufgrund von Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte.

Verbotene Inhaltsstoffe und fehlende Deklarationen

Die Gründe für die Sanktionen sind vielfältig. In neun Fällen wurde die Grenzwertüberschreitung von Konservierungsstoffen festgestellt. Acht Produkte enthielten verbotene Duftstoffe, und fünf weitere konnten nicht den geforderten Inhaltsstoffstandard nachweisen. Zudem fehlten in 15 Fällen die erforderlichen Informationen zur Deklaration von Duftstoffen und Konservierungsmitteln, was die Transparenz und Sicherheit untergräbt. Verstöße wurden auch bei fehlenden Warnhinweisen sowie abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdaten festgestellt.

Alarmierende Fälle: Eine Bartfarbe im Fokus

Ein besonders kritischer Fall betrifft eine Bartfarbe, die mit der Werbung „Natural color lasting“ für natürliche Färbung warb. Die Analyse ergab jedoch hohe Mengen an Anilin, ohne dass diese in der Deklaration aufgeführt waren. Auch klassische oxidative Haarfarbstoffe, wie p-Phenylendiamin (PPD), fehlten in den Angaben. PPD ist bekannt dafür, bei sensibilisierten Personen schwere allergische Reaktionen hervorzurufen. Hier wurde der gesetzlich erlaubte Grenzwert von 2% mit 3,1% deutlich überschritten. Aufgrund dieser gravierenden Verstöße wurde eindringlich vor diesem Produkt gewarnt.

Notwendigkeit weiterer Kontrollen

Die hohe Beanstandungsrate und die damit einhergehenden Gesundheitsrisiken erfordern eine dringende Überprüfung und ggf. umfassende Kontrollen weiterer in Barbershops angebotenen Produkte. Es ist essenziell, dass sowohl Fachpersonal in der Kosmetikbranche als auch Verbraucher über die Risiken, die von nicht regulierten oder fehlerhaft deklarierten Produkten ausgehen, aufgeklärt werden.

Weckruf für die Branche, Behörden und Verbraucher

Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind ein Weckruf für die Branche, Behörden und Verbraucher. In Zukunft wird es, auch im Sinne der gesamten Branche wichtig sein, solche Vorfälle zu vermeiden, um das Vertrauen der Kunden zu sichern und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Eine stärkere Professionalisierung und ein offenes Ohr für Anregungen seitens der Behörden sollten dazu beitragen, die Qualität kosmetischer Produkte in Barbershops nachhaltig zu verbessern.

[Text/Bild: ksometiknachrichten]