Data Act: HDE sieht Verbesserungen in Position des EU-Parlaments, mahnt aber zur Vorsicht

Berlin. Zum Data Act des EU-Parlaments nimmt der Handelsverband Deutschland in einer Presseerklärung Stellung dazu. „Nachdem das Europäische Parlament die Vorlage gestern mit großer Mehrheit angenommen hat, erkennt der Handelsverband Deutschland (HDE) in dem Text des Parlaments positive Entwicklungen“, betont der Verband. Gleichzeitig warnt er dabei mit Blick auf neue Vorgaben für den Zugang zu Daten und deren Nutzung vor den bestehenden Herausforderungen. Mit dem Act sollen in Zukunft weitreichende Regelungen zum Datenzugang und zur Datennutzung geschaffen werden. In dieser Regelungsweite sind neu. Deren Umsetzung sein daher nach Einschätzung des HDE eine Herausforderung.

Data Act: Für Öffentliche Stellen bedarf es eindeutig definierter Notfallsituationen beim Datenzugangsrecht

„Wir brauchen einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt und mehr Fairness im digitalen Umfeld. Neue Regeln sollten sich aber immer an dem orientieren, was technisch machbar und wirtschaftlich tragfähig ist“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. In der Position des Europäischen Parlaments seien die Änderungen zum vorherigen Entwurf bei dem Datenzugangsrecht für öffentliche Stellen zu begrüßen. Durch die erfolgten Einschränkungen und zusätzlichen Vorgaben biete sich ein besserer Schutz von Daten. „Trotz dieser Verbesserungen sind die Zugangsrechte allerdings noch zu weitreichend ausgestaltet. Öffentliche Stellen sollten nur in eindeutig definierten Notfallsituationen ein solches Datenzugangsrecht haben“, so Tromp weiter. Auch darüber hinaus bestehe Nachbesserungsbedarf.

Data Act: HDE sieht sektorübergreifend starke gesetzgeberische Eingriffe

Der HDE unterstützt deshalb grundsätzlich die Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit des Datenmarkts und die Fairness im digitalen Umfeld zu fördern. „Bei einigen Vorgaben ergibt sich dort aber ein zu weiter Eingriff in die unternehmerische Freiheit“, betont Tromp. Durch Datenzugangs- und Informationspflichten sowie Einschränkungen der Vertragsfreiheit ergeben sich laut HDE sektorübergreifend starke gesetzgeberische Eingriffe. Diese seien im Einzelhandel jedoch nicht zwangsläufig nötig. „Für die gemeinsame Nutzung von Daten ist ein pragmatischer Ansatz gefragt“, so Tromp dazu weiter. Neben der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit sei zudem wichtig, dass neue Regelungen mit sich überschneidenden Rechtsvorschriften im Einklang stünden. Insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.

Data Act: Politischer Prozess geht nun im EU-Rat weiter

Nach der Einigung im Europäischen Parlament steht damit noch im Rat eine endgültige Einigung aus. Sobald diese vorliegt, kann mit den Trilog-Verhandlungen über den finalen Text des Acts begonnen werden.

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