Online-Marktplatz Amazon: Positive Veränderungen für kleinere Online-Händler

Berlin. Zum Online-Marktplatz Amazon begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) neue Zielsetzungen des Online-Händlers, die inzwischen auf Druck des Bundeskartellamts auf den Weg gebracht werden. Das ist dabei vor allem die Entscheidung von Amazon, die vertraglichen Rahmenbedingungen für das Verhältnis zu Händlern, die über die Online-Plattform ihre Produkte vertreiben, grundlegend zu überarbeiten.

Online-Marktplatz Amazon: Grundsatz des deutschen Zivilrechts soll auch für die Plattform gelten

„Auch im Verhältnis zwischen Händler und Plattform muss der Grundsatz des deutschen Zivilrechts gelten“, stellt deshalb Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim HDE, fest. Im Blick hat er dabei die vertragliche Voraussetzung, nach der ein Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt werden darf. „Dem darf sich hierbei auch eine marktmächtige Plattform nicht entziehen“, so Schröder dazu.

Online-Marktplatz Amazon: Einleitung eines Missbrauchsverfahrens bewirkt erste Verhaltensänderungen

„Es ist somit gut, dass es dem Bundeskartellamt gelungen ist, durch die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens für fairere Bedingungen zwischen Händlern und der Plattform Amazon zu sorgen“, erklärt Schröder dazu weiter. „Offensichtlich ist das Schwert des Wettbewerbsrechts scharf genug, um missbräuchliches Verhalten einer marktmächtigen Plattform zu unterbinden“, freut sich der Bereichsleiter deshalb weiter. Sein Fazit: „Dies war im konkreten Fall auch dringend erforderlich.“

Online-Marktplatz Amazon: Kleinere Online-Händler abhängig von Vertragsbedingungen

Schröder stellt zum Hintergrund fest: „Viele kleinere Online-Händler sind von dem Plattform-Riesen Amazon abhängig, weil sie nur so Zugang zum Kunden finden.“ Die Plattform stelle daher für kleinere Händler ein wichtiges Absatzinstrument dar. Diese Situation dürfe Amazon deshalb aber nicht ausnutzen, um die einseitig vorgegebenen Geschäftsbindungen ausschließlich im eigenen Interesse gestalten. Schröder: „Wir freuen uns für die kleineren Händler, dass Amazon in den Vertragsbeziehungen in Zukunft mit mehr Augenmaß agieren wird.“

Online-Marktplatz Amazon: Verbraucher profitiert auch vom Bundeskartellamts

Der Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim HDE ist sich sicher: „Von der Entscheidung des Bundeskartellamts profitiert dabei aber nicht nur der Handel. Auch die Verbraucher erhält dadurch einen Vorteil. „Auf diese Weise sind somit auch künftig ein breites Angebot und ein intensiver Wettbewerb sicher gestellt“, stellt Schröder deshalb klar.

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