Müller: Rabattgutschein-Annahme von Mitbewerbern ist zulässig

Müller:  Die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm hat am 20. November 2014 die Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aus Frankfurt am Main e.V. (11 0 36/14 KfH) gegen die Müller Großhandels Ltd & Co. KG vollständig als unbegründet abgewiesen. Diese hatte die Müller Unternehmensgruppe verklagt, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Rabattgutscheine anderer Mitbewerber in den Müller-Filialen von Kunden weiter anzunehmen und dem Kunden gut zu schreiben.

Werbeaussagen führen zur Klage

Gegenstand der Klagen waren die Werbeaussagen: „10 Prozent Rabatt-Coupons von dm, Rossmann und Douglas können Sie jetzt hier in ihrer Müller Filiale einlösen“ und „Rabatt-Coupons 10% auf alles von anderen Drogeriemärkten und Parfümerien können Sie jetzt hier in ihrer Müller-Filiale auf unser gesamtes Sortiment einlösen“.

Das Gericht entschied gestern, dass bei der beanstandeten Werbeaktion keine unlautere Handlung vorlag und auch keine „gezielte“ und damit wettbewerbsrechtlich unzulässige Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG einzustufen wäre. Auch eine irreführende Handlung, die auf eine gemeinsame Aktion schließen lasse, liege nicht vor.

Gericht bestätigt Standpunkt von Müller

Damit entsprach das Gericht dem Standpunkt der Müller Unternehmensgruppe, dass es an einer gezielten Behinderung fehle, da es Müller nicht um die Schädigung von Wettbewerbern geht, sondern in erster Linie darum, Kunden mit möglichst attraktiven Produkt- und Preisangeboten zum Betreten der eigenen Filialen zu animieren.

Zudem bleibt die Werbewirkung der Coupons vollständig erhalten und wird nicht etwa durch die Werbeaussage von Müller entwertet. Der Verbraucher hat vielmehr die Wahl zu entscheiden, wo er den Rabattgutschein einlösen möchte.

Müller: Gericht entspricht in seinem Urteil dem Kundenwunsch

„Müller stellt sich erfolgreich dem Wettbewerb und davon profitiert stets der Kunde. Wir freuen uns deshalb, dass das Gericht in seinem Urteil dem Kundenwunsch entspricht. Dieser wünscht ein großartiges Preis-Leistungsangebot und dieses bietet Müller seinen Kunden“, sagt Geschäftsführerin Elke Menold.

Zu Müller

Die Müller Holding Ltd. & Co. KG ist europaweit in sieben Ländern mit 716 Filialen (517 in Deutschland, 15 in Slowenien, 35 in Ungarn, 23 in Kroatien, 47 in der Schweiz, 67 in Österreich) vertreten. Das Unternehmen beschäftigt aktuell rund 31.000 Mitarbeiter und mehr als 800 Auszubildende. Müller führt über 185.000 Artikel aus den Bereichen Parfümerie, Drogerie, Schreibwaren, Spielwaren, Haushalt & Ambiente, Multimedia, Naturkosmetik und Strümpfe. Das Unternehmen bietet das größte Drogeriesortiment Deutschlands an.

[Text/Logo: Müller Holding Ltd.]

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