Rossmann klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag. Ein Unternehmenssprecher aus der Firmenzentrale der Drogeriemarktkette in Burgwedel (bei Hannover) bestätigte gegenüber dem Internetmediennachrichtendienst „kress.de“ einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ von Donnerstag, 10. Januar 2013.
Rossmann reichte, der „FAZ“ zufolge, beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage ein, die inzwischen angenommen wurde. Die Klage wendet sich gegen den im Mai 2011 erfolgten Beschluss des Bayerischen Landtags, mit dem dieser dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugestimmt hat. Die Dirk Rossmann GmbH sehe sich durch den neuen Rundfunkbeitrag in ihrer allgemeine Handlungsfreiheit tangiert und mache eine Verstoß gegen das Gleichheitsgebot geltend (festgehalten in den Artikeln 101 und 118 der Bayerischen Verfassung), heißt es weiter in der „FAZ“.
Laut der Tageszeitung rechne das Unternehmen damit, dass es statt 39.500 Euro künftig Rundfunkabgaben von rund 200.000 Euro leisten muss. In der Klageschrift, die der „FAZ“ vorliegt, ist von einem „Anstieg auf zirka 500 Prozent der gegenwärtigen Kosten“ die Rede. Die möglichen Zusatzkosten durch die Übernahme der Schlecker-Filialen seien darin noch nicht enthalten. „Absolut gesehen“, habe man sogar mit Abgaben von 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen.
Die Popularklage von Rossmann benennt den Angaben zufolge nicht nur die Einschränkung von Grundrechten. Sie weist auch auf das nach Meinung der Klägerin grundgesetzwidrige Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hin. Der Beitrag sei nämlich „eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer“. Und eine solche zu beschließen, hätten die Bundesländer nicht die Gesetzgebungskompetenz, sie hätten kein „Steuererfindungsrecht“. Zudem verstoße der Rundfunkbeitrag ob der Vielzahl an mehr Belasteten gegen das Übermaßverbot. Dass die Klägerin „Rundfunkabgaben in Höhe von 200.000 Euro jährlich entrichten soll, obwohl sie aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen zieht, sprengt jede vernünftige Dimension“.
Die Eingabe der Rossmann GmbH ist die zweite Popularklage, die gegen den Rundfunkbeitrag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde. Die andere stammt von dem Passauer Juristen Ermano Geuer, weist „Kress.de“ hin. Gegen eine Verbindung der beiden Verfahren habe man keine Bedenken, so Rossmann zur „FAZ“. Stefan Kappe, der Justitiar des Unternehmens: „Nötigenfalls werden wir auch vor das Bundesverfassungsgericht gehen.“
[Text/Logo: Kress.de/Rossmann]