
Berlin/Brüssel: Die dritte Zahlungsdienstrichtlinie sowie die zugehörige Verordnung waren im Juni Thema der aktuellen EU-Ratsverhandlungen. Aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) blieben die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurück.
Dritte Zahlungsdienstrichtlinie der EU: Weitergabe anfallender Zahlungskosten weiterhin kein klares Thema
„Der Rat versäumte es, sich für eine Weitergabe anfallender Zahlungskosten einzusetzen“, erklärt dazu HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel. Nur mit der Möglichkeit des sogenannten Surcharging hätten Handelsunternehmen dadurch ein Instrument in der Hand, bei Verhandlungen mit den Kartensystemen für geringere Kosten zu kämpfen. „Stattdessen wird im Verordnungsentwurf eine weitere Verschärfung des Verbotes vorgeschlagen. Das ist damit ein herber Rückschlag für den Einzelhandel und die Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont der HDE-Zahlungsexperte.
Auch das Bundeskartellamt habe sich zudem in einer Stellungnahme zur Überarbeitung der vorangegangenen Richtlinie für eine Abschaffung des Aufschlagverbotes ausgesprochen. Es stelle dazu fest, dass ein Verbot dem Wettbewerb und letztlich den Verbrauchern schade.
Dritte Zahlungsdienstrichtlinie der EU: Handel vermeidet – wo immer möglich – einen für die Kundschaft verwirrenden Aufschlag für bestimmte Zahlungsarten
Im Sinne der Kundenfreundlichkeit vermeidet der Handel laut HDE ohnehin wo immer möglich einen für die Kundschaft verwirrenden Aufschlag für bestimmte Zahlungsarten. „Ein solcher Aufschlag könnte dort aber als letztes Mittel im Kampf um geringere Gebühren für Kartenzahlungen für bestimmte Zeit eingesetzt werden. Damit haben wir, marktdominierenden Systemen etwas entgegenzusetzen“, erklärt dazu Binnebößel. „Mit der Ausdehnung des Verbotes würde ein falsches Signal gesetzt, Zahlungssysteme wären in ihrer Preispolitik frei. Sie spüren damit weiterhin keinen Wettbewerbsdruck“, so der HDE-Zahlungsexperte dazu weiter.
Dritte Zahlungsdienstrichtlinie der EU: Digitaler Euro und die stetig nachlassende Bargeldnutzung bieten die Möglichkeit einer neuen Steuerung
Auch der digitale Euro und die stetig nachlassende Bargeldnutzung könnten zudem eine Möglichkeit sein einer neuen Steuerung sein. Das heißt, bei der Steuerung durch eine verursachergerechte Kostenweitergabe bei Kartenzahlungen zu helfen. Transparenz auf Kundenseite herzustellen, sei dadurch zudem möglich und für eine kostenorientierte Wahl des Zahlverfahrens zu sorgen. Der HDE fordert daher eine Abschaffung des Surcharging-Verbots. Er sieht zudem in den kommenden Trilogverhandlungen einen Weg der Gestaltung.
[Text/Bild: HDE]