Produktversprechen: Worauf richten Konsumenten ihren Blick bei der Kaufentscheidung?

Darmstadt. Produktversprechen thematisiert haut.de, das Internetportal rund um Hautpflege und Kosmetik. „Beim Blick auf die Produkte der Schönheits- und Körperpflege fallen mitunter hervorgehobene Kurzbotschaften auf“, heißt es dort. Oft lobten Aufkleber oder plakative Claims in der Funktion als „Eye-Catcher“ gewisse Kurzbotschaften aus, so haut.de dazu weiter. Für die Werbefachleute der Branche gelten diese als verkaufsfördernd, weil sie auf wünschenswerte Produktvorlieben bei Verbrauchern treffen. Bei der Kaufentscheidung scheint sich dabei ein zunehmender Trend abzuzeichnen: Es wird auf umwelt-, gesundheits- und sozialverträgliche Kriterien geachtet. Zum Beispiel auf „Tierwohl“, „Umwelt- und Klimaschutz“ oder „Natürlichkeit“.

Produktversprechen: INCI-Deklaration bietet sachliche Informationen für kosmetische Produkte

Den „Verbraucher“ im Allgemeinen gibt es eigentlich nicht. Bei den Kaufentscheidungen spielen unterschiedliche, meist individuelle Aspekte und vor allem persönliche Vorlieben eine Rolle. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten heute dazu, dass sie Informationen zu Inhaltsstoffen schnell und unkompliziert finden können. Für kosmetische Produkte hat sich deshalb europaweit ein einzigartiges Informationssystem etabliert: die INCI-Deklaration. Sachliche Informationen sind schließlich für Verbraucher wertvoll. Insbesondere dann, wenn man nicht „blind“ auf Werbung oder aufgeregte Berichterstattung vertrauen möchte. Die Liste der Inhaltsstoffe (INCI) auf dem Produkt und zusätzlich die digitale Erklärung zu den Inhaltsstoffen mittels Smartphone-App ist eine zuverlässige und objektive Information zu einem Kosmetikprodukt.

Produktversprechen: Gültige EU-Verordnung bietet Herstellern für werbende Produktbotschaften nur eingeschränkte Spielräume

Die in Europa gültige Kosmetikverordnung lässt den Herstellern zudem für werbende Produktbotschaften nur eingeschränkte Spielräume. „Angesichts der erheblichen Bedeutung kosmetischer Mittel im Leben der Endverbraucher muss dafür gesorgt werden, dass die durch solche Werbeaussagen vermittelten Informationen nützlich, verständlich und zuverlässig sind und es den Endverbrauchern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Mittel auszuwählen, die am besten ihren Bedürfnissen und Erwartungen entsprechen.“ (VERORDNUNG (EU) Nr. 655/2013 DER KOMMISSION, vom 10. Juli 2013).

Produktversprechen: Die Kosmetikindustrie ist dafür verantwortlich, die Erwartungen der Verbraucher an die Produkte zu erfüllen

Das Ziel dabei, Verwirrungen beim Konsumenten zu vermeiden. Folglich sollte für „Fake“-Botschaften auf den Produkten kein Platz sein. Rechtlich heißt das deshalb: „Werbeaussagen, die die Vorstellung vermitteln, dass ein Produkt einen bestimmten Nutzen hat, der jedoch nur in der Erfüllung der rechtlichen Mindestanforderungen besteht, sind unzulässig“. Und weiter dazu: „Werbeaussagen über kosmetische Mittel … müssen durch hinreichende und überprüfbare Nachweise belegt werden …“ (VERORDNUNG (EU) Nr. 655/2013 DER KOMMISSION, vom 10. Juli 2013).

Wer somit ein kosmetisches Mittel verwendet, muss sich darauf verlassen können, dass es die Wirkung erzielt, die ausgelobt wird. Die Kosmetikindustrie verantwortet damit, die Erfüllung der Erwartungen der Verbraucher an die Produkte. Dazu gehört auch der Schutz vor irreführenden oder unwahren Behauptungen. Nur wer eine versprochene Wirkung wissenschaftlich belegt, darf damit auch werben.

Produktversprechen:  COSMILE stellt detaillierte Informationen zu 30.000 Inhaltsstoffen zur Verfügung

Eine App hilft dort bei der Kaufentscheidung. COSMILE stellt detaillierte Informationen zu 30.000 Inhaltsstoffen zur Verfügung. Diese entstanden dafür auf Basis wissenschaftlicher Beurteilungen durch fachliche Gremien. Zum Beispiel dem Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS), des Cosmetic Ingredient Review (CIR) oder dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Themen, die die öffentliche Meinung kritisch diskutiert, greift die COSMILE-App darüber hinaus auf. Beispielsweise endokrine Wirkungen oder mögliche Gesundheitsgefahren. Basis für diese themenspezifischen Publikationen sind ebenfalls wissenschaftliche Erörterungen und Bewertungen. (Link: https://cosmile-info.eu/de/app/)

[Text/Bild: haut.de]