Im Insolvenzverfahren der Drogeriekette Anton Schlecker e.K. kommt es zu weiteren Schwierigkeiten. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz aus Neu-Ulm zeigte am Freitag, 31. August 2012, beim Insolvenzgericht Ulm eine drohende Masseunzulänglichkeit an.
Der Hauptgrund für diese Maßnahme ist die geringe Vermittlungsquote der Ende Juni im Zuge der Betriebsstillegung freigestellten rund 20.000 Schlecker-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese erhalten seit der Freistellung bis zur Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis zwischen 60 und 66 Prozent ihres bisherigen Arbeitsentgeltes durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Zahlungen wird die Bundesagentur für Arbeit über den sogenannten gesetzlichen Anspruchsübergang gegenüber der Insolvenzmasse geltend machen.
Nach Kenntnisstand des Insolvenzverwalters wurden bisher weniger als 20% der ehemalig bei Schlecker Beschäftigten in neue Anstellungsverhältnisse vermittelt. Infolgedessen hat Geiwitz nun mit Masseverbindlichkeiten in dreistelliger Millionenhöhe zu rechnen. „Experten aus der Politik sowie verschiedene Verfahrensbeteiligte hatten eine schnelle und erfolgreiche Vermittlung der Mehrheit der Schleckerfrauen prognostiziert. Da sich diese bis heute jedoch nicht abzeichnet, bin ich – dem Insolvenzrecht folgend – gezwungen, nun diesen Schritt zum Schutz der Masse zu gehen“, erklärte der Insolvenzverwalter zu seinem Handeln.
Altmassegläubiger, vorwiegend ist das die Bundesagentur für Arbeit, können ihre noch ausstehenden Altmasseverbindlichkeiten durch den auf diese Weise wirksam gewordenen Vollstreckungsschutz nicht mehr zwangsweise durchsetzen. Die betroffenen Altmassegläubiger werden in den kommenden Wochen vom Insolvenzverwalter bezüglich des weiteren Vorgehens schriftlich benachrichtigt.
Die Gehaltszahlungen der verbliebenen, nicht freigestellten Schlecker-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht von dieser Maßnahme betroffen. Das heißt, sie erhalten auch weiterhin uneingeschränkt ihr Gehalt.
Angezeigt wurde drohende Masseunzulänglichkeit zudem nur für Anton Schlecker e.K.. Entsprechend gilt das nicht für die weiteren Gesellschaften wie die IhrPlatz GmbH + Co. KG, Schlecker XL GmbH oder Schlecker Home Shopping GmbH.
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