Novelle des Städtebaurechts: HDE warnt vor Konfliktpotenzial bei innerstädtischem Wohnen

Berlin. Im Zuge der Novelle des Städtebaurechts rückt das innerstädtische Wohnen zunehmend in den Fokus der Debatte über die Entwicklung und Gestaltung von Stadtzentren. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt mit Blick auf drohende Interessenskonflikte zwischen Anwohnern und innerstädtischer Wirtschaft vor einer Verdrängung zentraler Frequenzbringer aus den Zentren. Um Innenstädte als Handelsstandorte zu erhalten, brauche es daher neben der Baurechtsnovelle auch eine Anpassung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

Novelle des Städtebaurechts: Der HDE sieht den Einzelhandel als zentralen Frequenzbringer in der Innenstadt nicht das Wohnen

„Das Wohnen darf den Handel nicht aus der Innenstadt verdrängen. Während vom Wohnen keine Anziehungskraft für das Stadtzentrum ausgeht, ist der Einzelhandel der zentrale Frequenzbringer“, betont HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Bislang sei das Wohnen in den Innenstädten nur ausnahmsweise zulässig. Es unterliege besonderen Schutzmechanismen, insbesondere zum Immissionsschutz. Genth: „Wenn die Baurechtsnovelle das Wohnen in den Zentren als Regel zulässt, bedeutet das auch Interessenskonflikte zwischen Anwohnern und ansässiger Wirtschaft. Diesen muss entgegengewirkt werden.“

Novelle des Städtebaurechts: Die Anpassung der TA Lärm ist ebenfalls von großer Bedeutung für das Miteinander von Wohnen und Einzelhandel

Neben der Novelle des Baurechts ist daher aus Sicht des HDE die Anpassung der TA Lärm ebenfalls von großer Bedeutung. „Die TA Lärm benötigt dringend eine Anpassung auf die besondere Situation in den Innenstädten“, fordert Genth. Sowohl bei Bestands- als auch bei Neubauten dürften Schallschutzmaßnahmen nicht zur finanziellen Belastung des Handels führen. Zudem bedürfe es einer verbindlichen Festlegung, dass bestehende Gewerbebetriebe in Kerngebieten nicht durch heranrückende Wohnbebauung eine Beeinträchtigung ihrer Arbeit erfahren. „Dabei geht es um den Messpunkt für die Lärmbelastung. Ausschlaggebend sollten die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte innerhalb von Gebäuden sein. Bislang liegen diese außerhalb von Gebäuden“, so Genth weiter. Die Umstellung des Messpunktes auf Innenräume könne einen Innovationsschub bei der Entwicklung und Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen auslösen.

Novelle des Städtebaurechts: Obergrenzen für Verkehrs- und Gewerbelärm überprüfen

Gleichzeitig schlägt der HDE vor, eine Anpassung der Obergrenzen für Verkehrs- und Gewerbelärm zu überprüfen. „Damit das Wohnen seinen Platz in der Innenstadt finden kann, muss zunächst eine Überarbeitung der TA Lärm angestoßen werden“, so der Hauptgeschäftsführer dazu.

[Text/Bild: HDE]