Sektoraler Heilpraktiker für Podologie jetzt auch in Brandenburg

Hamm. Als Sektoraler Heilpraktiker für Podologie können sich Interessierte seit dem 01. Juli 2021 auch im Bundesland Brandenburg bei den entsprechenden Voraussetzungen qualifizieren. Darauf weist der Bundesverband für Podologie e.V. hin.

Der Bundesverband unterstützte zuvor das Widerspruchsverfahren einer Podologin gegen den Landkreis Potsdam-Mittelmark. Diese erwarb entsprechende Voraussetzungen hatte. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Schulung zum Sektoralen Heilpraktiker strebte sie danach die Zulassung zur Kenntnisüberprüfung beim Landkreis Potsdam-Mittelmark an. Sie erhielt dabei jedoch die Auskunft, dass diese nach den Gesetzen des Landes nicht vorgesehen und deshalb nicht möglich sei. Inzwischen ist juristisch der Weg zur Kenntnisüberprüfung geebnet. Fazit des Bundesverbandes für Podologie dazu: „Ein weiterer „weißer Fleck“ auf der SHP-Landkarte ist getilgt: Seit dem 01.07.2021 kann auch im Bundesland Brandenburg die Erlaubnis zum Sektoralen Heilpraktiker (SHP) Podologie.“

Sektoraler Heilpraktiker für Podologie: Das Antragsverfahren

Der Bundesverband unterstützte das berufspolitisch bedeutsame Verfahren seines Mitglieds durch Einschaltung der ihn ständig rechtsberatenden Kanzlei. Diese stellte für die Berufsträgerin im Juli 2020 einen formellen Antrag auf Zulassung zur Kenntnisüberprüfung. Dieser stieß am 28.10.2020 vom zuständigen Fachdienst auf Ablehnung. Grund: Eine rechtliche Grundlage im Bundesland Brandenburg sei nicht vorliegend. Ferner fehle eine „höchstrichterliche Entscheidung“ für den Heilmittelbereich der Podologie.

Sektoraler Heilpraktiker für Podologie: Der Widerspruch

Im Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid führten die Rechtsanwälte aus, dass eine Zulassung zur Kenntnisüberprüfung auch ohne Vorliegen eines Gesetzes oder einer Verordnung für den Einzelfall ausgesprochen werden kann. Schließlich ergebe sich der Anspruch der Podologin bereits aus dem Podologengesetz in verfassungskonformer Auslegung. Auch eine höchstrichterliche Entscheidung dazu musste die Antragstellerin nicht abwarten. Die Behörden als Teil der öffentlichen Gewalt sind unmittelbar an Recht und Gesetz gebunden. Die Bevollmächtigten wiesen dabei auf entsprechende jüngere Entscheidungen von Behörden bzw. Verwaltungsgerichten in den Bundesländern Bremen, Thüringen und Schleswig-Holstein hin.

Sektoraler Heilpraktiker für Podologie: Landkreis Potsdam-Mittelmark lässt Kenntnisüberprüfung zu.

Unter dem Eindruck dieser klaren Rechtslage verzichtete der Landkreis Potsdam-Mittelmark auf eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung und hob den ablehnenden Bescheid im Widerspruchsverfahren auf.

Die Überprüfung der antragstellenden Podologin findet nun wegen bereits absolvierten Schulung voraussichtlich im Wege einer Prüfung nach Aktenlage statt. Der Bundesverband für Podologie weitet zudem sein Angebot von SHP-Schulungen vor dem Hintergrund dieser jüngsten Entscheidung zeitnah auch auf Brandenburg aus.

Sektoraler Heilpraktiker für Podologie: Zum Bundesverband für Podologie e.V.

Der Bundesverband für Podologie e.V als juristische Person des privaten Rechts besteht seit 1946 unter dem vormaligen Vereinsnamen Deutscher Verband für Podologie (ZFD) Landesverband Hamburg – Schleswig Holstein e.V. mit statuarischem Sitz in Kiel. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16. März 2019 im Wege der Satzungsänderung änderte sich der Vereinsname in Bundesverband für Podologie e.V.. Der bisherige Satzungszweck änderte sich nicht. Der Bundesverband unterhält deshalb Landesgruppen. Er vertritt zudem die beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen im gesamten Bundesgebiet.

[Text/Logo: Bundesverband für Podologie e.V.]