Sicherheit-Standards für Kosmetikprodukte in der EU

Darmstadt. Sicherheit-Standards für Kosmetikprodukte in der EU thematisiert dir Internetinformationsseite „haut.de“ unter der Fragestellung „Kann ich mich darauf verlassen?“. Grund: Gesundheitsschutz und Sicherheit sind aktuelle Themenfelder, die in der Welt, in Europa und in Deutschland viel bedacht und erörtert werden. Deren Ausgangsfragen: Welche Anforderungen haben kosmetische Produkte im europäischen Markt zu erfüllen? Durch welche Fakten ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit gewährleistet?

Sicherheit-Standards für Kosmetikprodukte

Da kosmetische Produkte direkt auf der Haut, den Haaren – und wie bei der Zahncreme – auch im Mund angewendet werden, müssen sie hohe Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. Dies gewährleistet eine strenge Gesetzgebung, die für alle kosmetischen Produkte innerhalb der EU gilt. Übrigens: Aufgrund ihres hohen Standards ist die europäische Kosmetik-Verordnung auch für viele andere Länder außerhalb der EU ein Vorbild.

Sicherheit-Standards für Kosmetikprodukte: Wissenschaftliche Empfehlung zu Inhaltsstoffen

Unabhängige Experten und Expertinnen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ der EU (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) bewerten kosmetische Inhaltsstoffe. Ausgangspunkt sind dort aktuelle wissenschaftlicher Untersuchungen und Studien. Auf Basis ihrer Empfehlungen entscheidet deshalb der Gesetzgeber über die Zulassung oder Beschränkung kosmetischer Inhaltsstoffe. Dabei gilt das Prinzip „Safety first“. Das europäische Kosmetikrecht ist eines der strengsten auf der ganzen Welt. 1600 Stoffe sind in der EU verboten. Nirgendwo sonst gibt es eine längere Verbotsliste. Wird ein potenzielles Risiko für einen Stoff erkannt, wird dieser auf Basis der Empfehlung des SCCS für die Verwendung in kosmetischen Produkten entweder verboten oder es werden Konzentrationsgrenzen und ggf. weitere Bedingungen festgesetzt, innerhalb derer die Verwendung des Stoffes sicher ist.

Sicherheit-Standards für Kosmetikprodukte: Stoffe zum Färben und Konservieren sowie UV-Filter stehen unter besonderer Beobachtung

Für bestimmte Inhaltsstoffe wie Farb- und Konservierungsstoffe sowie UV-Filter gibt es besonders strenge Regeln. Sie müssen vor ihrem Einsatz in einem kosmetischen Produkt zugelassen werden. In der EU besitzen mehr als 250 Inhaltsstoffe zum Färben, Konservieren und als UV-Filter die Bewertung „sicher“. Das SCCS vergab sie.

Sicherheit-Standards für Kosmetikprodukte: Wissen, was drin ist – INCI-Deklaration

Für kosmetische Produkte stehen in der EU ca. 30.000 Inhaltsstoffe zur Verfügung. Damit Verbraucher immer genau wissen, welche davon in einem Produkt enthalten sind, befindet sich auf jedem Produkt eine Liste der verwendeten Stoffe, die sogenannte INCI-Liste (INCI: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Diese Liste sorgt für mehr Transparenz. Sie bietet für Allergiker zudem den Vorteil, dass sie schnell überprüfen können, ob ein nichtverträglicher Stoff enthalten ist. Noch schneller geht das außerdem mit der COSMILE-App. Sie liefert bereits beim Kauf eines Produkts wertvolle Informationen zu Inhaltsstoffen.

[Text/Bild: haut.de]

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