HDE: Fairness im Online-Handel – EU-Parlament bestätigt Regeln

Berlin. Als großen Schritt hin zu mehr Fairness im Online-Handel sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die aktuelle Zustimmung des EU-Parlaments zu einer Reihe von Verordnungen. So billigte das Parlament dort eine neue EU-Marktüberwachungsverordnung. Hinzukam außerdem dabei die EU-Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten.

Fairness im Online-Handel: Im EU-Wirtschaftsraum tätige Unternehmen benötigen dieselben Rechte und Pflichten

Stephan Tromp, der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer kommentierte die Problematik deshalb so. „Für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, aber in der EU tätig sind, müssen somit dieselben Rechte und Pflichten gelten, wie für Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten. Insbesondere im Bereich Datenschutz, Verbraucherschutz und Produktsicherheit bestehen derzeit Standortnachteile für europäische Unternehmen“, betonte er dazu.

Fairness im Online-Handel: Neue EU-Marktüberwachungsverordnung regelt Verkauf

In Zukunft soll deshalb eine neue EU-Marktüberwachungsverordnung dafür sorgen, dass beim Verkauf von Waren über internationale Online-Marktplätze klare Verantwortlichkeiten für Verstöße gegen Vorgaben zur Produktsicherheit gelten. Denn bislang konnte für die nicht den EU-Vorgaben entsprechenden Waren oft niemand verantwortlich gemacht werden, weil die Händler in Fernost saßen. Das verzerrte somit den Wettbewerb mit heimischen Händlern, die sich eng kontrolliert an die kostspieligen Regelungen halten. Zukünftig soll für Waren von Herstellern außerhalb der EU der Importeur oder das sogenannte Fulfillment Center verantwortlich sein. Fulfillment Center sind dabei spezialisierte Logistikdienstleister, die die Ware nach der Bestellung beim Händler aus dem Ausland annehmen und an den Endkunden versenden. Bei Direktverkäufen vom Hersteller muss zudem zwingend ein Bevollmächtigter benannt werden.

Fairness im Online-Handel: Unfaire Praktiken von Online-Plattformen

Darüber hinaus stimmte das EU-Parlament zu, gegen unfaire Praktiken von Online-Plattformen gegenüber den dort aktiven Händlern vorzugehen. Mit dem EU-Verordnungsvorschlag zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung) sollen deshalb unfaire Praktiken auf Plattformen. Beispielsweise sind das unangekündigte Kontenschließungen oder eine plötzliche Änderung der Geschäftsbedingungen, die somit untersagt werden. Zudem sollen die Plattformen künftig ein umfassendes internes Beschwerdemanagementsystem einrichten.

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