VDD thematisiert Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

Düsseldorf. Welche Aufgaben und Pflichten ergeben sich derzeit aus der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.06.2013? Michael Bastian, der langjährige ehemalige Verbandsgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Drogisten e.V. thematisiert das für die Branche.

„Aus der Verordnung ergaben sich damals für Sachkundige im Pflanzenschutz verschiedene Pflichten, die zeitlich gestaffelt sind“, betont er. So mussten deshalb alle Sachkundigen bis zum 26. Mai 2015 bei der zuständigen Landwirtschaftskammer/Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes einen „Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)“ für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln stellen, so Bastian.

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung erkennt nur die Sachkundenachweiskarte an

Spätestens am 27. November 2015 war deshalb für Besitzer der „Giftprüfung nach der Polizeiverordnung der Länder“ mit den bisherigen Sachkundenachweisen Schluss. Das hieß damit, sie mussten den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln einstellen, falls nicht vorher die Sachkundenachweiskarte beantragt und erteilt wurde. Bastian: „Ab 27. November 2015 gelten deshalb außer der Sachkundenachweiskarte keine anderen Befähigungsnachweise mehr.“

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung regelt Weiterbildungspflicht

Mit der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27.06.2013 wurde zudem eine Weiterbildungspflicht im Zeitraum von 3 Jahren eingeführt. Der erste 3-Jahreszeitraum begann am 01.01.2013. Dies bedeutet, dass im Zeitraum von 2013 bis 2016 alle bisher sachkundigen Personen an einer amtlich anerkannten Weiterbildung teilnehmen mussten. Diese Bescheinigung über die Teilnahme legten sie zudem bei der zuständigen Behörde vor, um weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. Bastian: „Solange sie diesen Nachweis nicht vorgelegten, ruhte die Sachkunde entsprechend.“

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung: Auffrischungslehrgang nach drei Jahren nötig

„Unter der Adresse http://www.neudorff-handel.de/service/schulungen.html können Inhaber einer Sachkundenachweiskarte prüfen, ob bei Ihnen ein Auffrischungslehrgang notwendig ist“, betont der langjährige Verbandsgeschäftsführer des VDD.

Ferner besteht außerdem die Möglichkeit, über die Homepage www.landakademie.de einen Lehrgang online von zuhause aus zu belegen. Die Kosten hierzu betragen netto € 41,93. Dies ist eine Möglichkeit, wenn ein Vorortkurs nicht belegt werden kann, um die Gültigkeit der Sachkunde aufrecht zu erhalten.

Zu Michael Bastian

Bastian war bis zum 5. Dezember 2011 über viele Jahre Verbandsgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Drogisten (VDD). Auch im Ruhestand wirkt er weiterhin für die Branche. Er blieb Finanzchef des Europäischen Drogistenverbandes. Hinzu kam außerdem sein Tätigkeit als Ausbildungsbeauftragter des VDD.

[Text/Logo: Michael Bastian /Verband Deutscher Drogisten]

 

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