HDE stellt sich gegen Umsatzsteuerbetrug im internationalen Online-Handel

Berlin. Das Bundesfinanzministerium legte aktuell einen Gesetzesentwurf mit Regelungen für eine Haftung von Plattformbetreibern im grenzüberschreitenden Online-Handel vor. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet diesen Schritt positiv, wie er in einer aktuellen Presseinformation zu darlegte. Grund, so der HDE: „Der bundesdeutsche Gesetzgeber geht damit gegen den Umsatzsteuerbetrug im internationalen Online-Handel vor.“

HDE: Umsatzsteuerbetrug im internationalen Online-Handel benachteiligt ehrliche Steuerzahler im Wettbewerb

„Dass der Gesetzgeber hier tätig wird, ist höchste Zeit“, begrüßte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp den Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministerium zum internationalen Online-Handel. „Wer auf dem deutschen Markt Waren verkauft, muss sich schließlich auch an die hiesigen Regeln halten und die Umsatzsteuer korrekt bezahlen“, so Tromp weiter. „Ansonsten sind die ehrlichen Steuerzahler im Wettbewerb benachteiligt“, erklärte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer.

Umsatzsteuerbetrug im internationalen Online-Handel: Internetplattformen als Ausgangspunkt

Der Verkauf ausländischer Waren findet dabei oft über Internetplattformen statt. Diese übernehmen damit für die Händler die Lagerung und den Versand der Ware. Bisher zahlen die beteiligten Unternehmen für diese Verkäufe allerdings häufig keine Umsatzsteuer. Ein Vorgehen dagegen bleibt in vielen Fällen jedoch folgenlos, weil Verkäufer außerhalb der EU für die Steuerbehörden nur schwer greifbar sind.

Der HDE fordert deshalb vom Gesetzgeber, dass die Plattformbetreiber als zentrale Koordinierungsstelle die Verantwortung für die Geschäfte übernehmen. Schließlich wickelt dieser über seine Plattform den Online-Handel ab. Der Plattformbetreiber sollen dann kontrollieren, ob jeder Marktplatzhändler seine steuerlichen Pflichten erfüllt und damit keinen Umsatzsteuerbetrug begeht.

[Text/Logo: HDE]

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