ROSSMANN: NDR versucht, das Verfahren maximal in die Länge zu ziehen

Die Drogeriemarktkette ROSSMANN klagt derzeit vor den Verwaltungsgerichten gegen den nunmehr geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage Ende Oktober ab. ROSSMANN nimmt öffentlich dazu Stellung wie folgt:

ROSSMANN: Urteil in erster Instanz war keine Überraschung

„Wir bedauern, dass das Verwaltungsgericht Hannover die Klage abgewiesen und die entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Fragen nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Das Ergebnis ist angesichts ähnlicher Entscheidungen anderer Gerichte in erster Instanz jedoch keine Überraschung. Abschließend bewerten können wir das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover erst, wenn unsere Juristen die Gelegenheit hatten, die noch ausstehende schriftliche Begründung im Detail zu analysieren.“

ROSSMANN: Endgültige Klärung der Rechtslage durch das Bundesverfassungsgericht

„Eine endgültige Klärung der Rechtslage wird erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringen. Der Norddeutsche Rundfunk hat in der mündlichen Verhandlung verdeutlicht, dass er eine solche verfassungsrechtliche Klärung nach Kräften verzögern wird. Er hat sich im Verfahren vor dem VG Hannover einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht verweigert, obwohl offenkundig ist, dass eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Ende des Instanzenzuges unvermeidlich ist. Das legt den Schluss nahe, dass es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor allem darum geht, möglichst noch über Jahre hinweg viele hundert Millionen Euro zusätzlich einzunehmen – und auszugeben.

Wir sehen das weitere verwaltungsgerichtliche Verfahren als Chance, den Rundfunkbeitrag für alle Beitragszahler doch noch gerechter und transparenter zu gestalten.“

[Text/Logo: DIRK ROSSMANN GmbH]

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