Sachkundenachweis freiverkäufliche Arzneimittel – Kurs in Düsseldorf

Sachkundenachweis freiverkäufliche Arzneimittel: Arzneimittel dürfen in Deutschland nur Apotheken verkaufen, nur für sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel gelten Ausnahmen. Dennoch ist, wenn man sie verkaufen will, dafür eine Sachkundeprüfung vor der IHK verpflichtend vorgeschrieben.

Wer Produkte wie Tees, Stärkungs- und Schlankheitsmittel, Vitaminpräparate, Heilkräuter, Säfte oder Zubereitungen aus Arzneipflanzen, bestimmte medizinische Desinfektionsmittel aber auch nur z.B. Flohhalsbänder anbietet, benötigt dafür bereits eine entsprechende Sachkundeprüfung.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet die Bundesfachschule Parfümerien nun in Düsseldorf eine entsprechende Fachschulung an.

Eine gute Vorbereitung ist dabei die halbe Prüfung. In den Seminaren der Bundesfachschule gewähleisten erfahrene Dozenten, ein praxisorientierter Aufbau der Schulung und die persönliche Erreichbarkeit für Fragen beste Voraussetzungen für das Bestehen der Sachkundeprüfung.

Zusätzlich erarbeiten die Teilnehmer im Rahmen des Seminars den gesamten Prüfungsstoff und werden mit der Prüfmethode vertraut gemacht. So erhalten sie die notwendige Sicherheit für eine erfolgreiche Prüfung. Ein zeitlicher Abstand von ein bis zwei Wochen bis zur Prüfung gibt den Teilnehmern die notwenige Zeit um den Stoff zu widerholen und zu lernen.

Die Prüfung kann dann im Anschluss bei der IHK abgelegt werden. Für Mitglieder der Bundesfachschule und der Einzelhandelsverbände gelten Sonderkonditionen.

Der nächste Kurs startet vom 29.-31. Oktober 2014 in Düsseldorf. Die anschließende IHK-Prüfung kann am 13. November in Essen abgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bundesfachschule.de/arzneimittel.html

[Bundesfachschule des Parfümerie-Einzelhandels e.V.]