HDE spricht sich für weiterhin längere Zahlungsziele im Handel ein

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie einen wichtigen Schritt zum Erhalt der Vertragsgestaltungsfreiheit für die Unternehmen.

Längerfristige Zahlungsvereinbarungen  mit Lieferanten sollen bleiben

„Für den Handel ist entscheidend, dass er auch weiterhin längere Zahlungsziele mit seinen Lieferanten vereinbaren kann. Nur so können angesichts der breiten Sortimente die Kosten für die Lagerhaltung auch seltener gekaufter Waren fair verteilt werden“, erklärt HDE-Bereichsleiter Peter Schröder. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in individuellen Verhandlungen auch weiterhin Zahlungsfristen von bis zu 60 Tagen unproblematisch vertraglich vereinbart werden können.

Gesetzlichen Vorgaben für Zahlungsfristen von über 30 Tagen schränken zu stark ein

Kritisch sieht der HDE aber, dass die längeren Zahlungsfristen zwar in Einzel-Verhandlungen weiter möglich bleiben, gleichzeitig aber die gesetzlichen Vorgaben für Zahlungsfristen von über 30 Tagen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) verschärft werden sollen. „Angesichts der ohnehin schon strengen Klauselkontrolle durch die Gerichte ist keine Notwendigkeit für eine solche zusätzliche Einschränkung zu erkennen“, so Schröder weiter. Die Vorschläge würden in der Praxis die Vertragsgestaltungsfreiheit einschränken, weil die Aufnahme längerer Zahlungsfristen in die AGB damit in Zukunft nur noch mit erheblichen neuen Rechtsrisiken möglich sei.

[Text/Logo: HDE]