Zur Debatte um die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne im Bundesrat stellt HDE-Experte Heribert Jöris fest: „Ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn wird den unterschiedlichen Rahmenbedingungen zwischen Flensburg und München nicht gerecht. Die Aushandlung von Mindestlöhnen muss Sache der Tarifpartner bleiben.“ Eine Vorgabe von 8,50 Euro greife in vorhandene, von den Tarifpartnern abgeschlossene Tarifverträge ein.
„Es gilt, die kluge und bedachtsame Tarifpolitik, die in der Wirtschaftskrise für den Erhalt der Jobs in Deutschland gesorgt hat, aufrechtzuerhalten. Staatliche Einmischungen gefährden dieses erfolgreiche System. Beim gesetzlichen Mindestlohn ist gut gemeint das Gegenteil von gut gemacht“, so Jöris weiter.
Die gewalttätigen Krawalle in Griechenland in Zusammenhang mit der dort vorgenommenen Absenkung des staatlichen Mindestlohns zeigten, dass die Tarifpartner eher als staatliche Institutionen in der Lage seien, in der Gesellschaft Akzeptanz für eine beschäftigungsorientierte Lohnpolitik zu vermitteln. Jöris: „Ein staatlicher Mindestlohn in Deutschland birgt die große Gefahr in sich, dass in einer Rezession aus wahltaktischen Überlegungen notwendige Anpassungen unterlassen werden.“
Es sei nicht zu verstehen, dass die Gewerkschaft ver.di über einen gesetzlichen Mindestlohn offenbar selbst abgeschlossene Tarifverträge aushebeln wolle. Jöris: „Die Gewerkschaft versucht hier über einen Umweg außerhalb von Verhandlungen höhere Löhne und Gehälter zu erreichen. Das setzt die bewährte Tarifhoheit von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisation aufs Spiel und gefährdet Arbeitsplätze.“
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