HDE: Reformvorschläge für Elterngeld und Elternzeit haben Tücken für den Handel

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu verbessern. „Die flexiblen Arbeitszeiten und Beschäftigungsmodelle im Einzelhandel ermöglichen es schon heute vielen Menschen, Arbeit und Familie aufeinander abzustimmen“, so HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris. Es sei grundsätzlich richtig, weiter in diese Richtung zu denken.

Reformvorschläge überfordern Arbeitgeber im Handel

Die aktuellen Vorschläge der Bundesfamilienministerin für eine Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sieht der HDE allerdings kritisch: hiermit würden die Arbeitgeber überfordert.
„Die Vorschläge der Ministerin sehen zu kurze Ankündigungsfristen vor und machen es so dem Unternehmen schwer, rechtzeitig qualifizierten Ersatz für Beschäftigte in Elternzeit zu finden“, so Jöris weiter. Bei der aufgeschobenen Elternzeit soll der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nur noch spätestens drei Monate im Voraus informieren.

Ankündigungsfristen zu kurz – Probleme bei Teilzeitkräften

Der HDE setzt sich deshalb für eine längere Frist und die Beibehaltung der Einspruchs-Möglichkeit des Unternehmens aus dringenden betrieblichen Gründen ein. Beim ElterngeldPlus sieht der Handelsverband vor allem Probleme bei der Anwerbung von Teilzeitkräften. Denn hier sollen die Eltern mit einem Partnerschaftsbonus belohnt werden, wenn beide Elternteile gleichzeitig für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Jöris: „Das führt dazu, dass die Unternehmen für die verbleibenden Arbeitsstunden Beschäftigte befristet in Teilzeit finden und einstellen müssen.“ Es sei aber sehr schwierig für Stellen mit zwischen 7,5- und 12,5-Wochen-Stunden vorübergehend eine qualifizierte Ersatzkraft zu rekrutieren.

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