Neue EU-Verpackungsverordnung: HDE sieht Ergebnis der Abstimmungen im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments kritisch

Berlin. Neue EU-Verpackungsverordnung. Nach den aktuellen Abstimmungen im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) über die Verordnung betont der Handelsverband Deutschland (HDE): „Die Nutzung von nachweislich ökologisch vorteilhaften Verpackungsformaten darf auch künftig nicht eingeschränkt werden.“ Die Abgeordneten des ENVI stimmten dort unter anderem für feste Vorgaben zur Nutzung von Mehrweglösungen. Sie beschlossen zudem ein Verbot bestimmter Einwegverpackungen. Durch die neuen Regelungen sieht der HDE das überaus erfolgreiche deutsche Einwegpfandsystem in Gefahr. Zudem könnten Einzelhändler zum Aufbau von Nachfüllstationen verpflichtet werden.

Neue EU-Verpackungsverordnung: Umweltausschuss legte starre Vorgaben fest anstatt flexibler umweltverträglicher Lösungen

„Die Etablierung von EU-weiten Standards im Mehrweg-Bereich muss zwingend eine ganzheitliche Perspektive auf den Lebenszyklus des Produkts begleiten. Diese soll ökologische, soziale sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigen. Leider stimmte eine knappe Mehrheit des Umweltausschusses im Europäischen Parlament gegen diesen Ansatz. Stattdessen legte diese starre Mehrwegvorgaben fest“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit, Antje Gerstein. Zielgerichtete Ausnahmen von möglichen Mehrwegquoten sind aus Sicht von Gerstein absolut sinnvoll. Vor allem wenn die Umweltauswirkungen von Einweglösungen auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse erwiesenermaßen niedriger sind.

Neue EU-Verpackungsverordnung: Verpackungen erfüllen auch immer eine Funktion – Etwa im Lebensmitteleinzelhandel

Die Diskussion über Verbote bestimmter Einwegverpackungen sieht der HDE nicht als zielführend an: „Verpackungen erfüllen immer eine Funktion. Neben dem Schutz des Produkts vor Außeneinwirkung und der Erfüllung von ökologischen Zielen zählen dazu auch Punkte wie Kundeninformation, Produktdifferenzierung oder die Anbringung von gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. Insbesondere bei frischem Obst und Gemüse spielt die Verpackung eine wichtige Rolle, um den optimalen Schutz zu gewährleisten. Das heißt hierbei, die Haltbarkeit der Produkte zu garantieren und zu verbessern. Da es keine Einheitslösung für die Reduzierung von entsprechenden Verpackungen gibt, sollte es für Händlerinnen und Händlern weiterhin möglich sein, das Angebot unverpackter Produkte auf der Grundlage ihrer Sortimentsbewertung zu prüfen“, so Gerstein.

Neue EU-Verpackungsverordnung: Verpflichtende Aufbau von Nachfüllstationen nicht überall zielführend

Das gelte ebenso für den Aufbau von Nachfüllstationen. Auch hier schweben dem Gesetzgeber feste Quoten vor. „Für den Handel stellt der verpflichtende Aufbau von Nachfüllstationen einen fundamentalen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar. Zudem sprechen neben vielfältigen hygienischen Gründen auch gesundheitliche Aspekte wie Allergene sowie erhöhte Preise durch zusätzlichem Personalaufwand gegen einen pauschalen Aufbau“, so Gerstein. Darüber hinaus gebe es nur eine begrenzte Produktverfügbarkeit. Deshalb sollten jegliche Vorgaben gestrichen werden und die Händler selbst entscheiden können, wo es sich ökobilanziell lohne, Nachfüllstationen zu installieren.

Neue EU-Verpackungsverordnung: Nationale und etablierte Sicherheitskennzeichen für Pfandsysteme sollen weiterhin

Weitere Herausforderungen zeichnen sich zudem mit Blick auf das deutsche Einwegpfandsystem ab. „Es ist zwingend notwendig, dass nationale und etablierte Sicherheitskennzeichen für Pfandsysteme weiterhin ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden dürfen“, so Gerstein. Aktuell sieht der Gesetzgeber eine Harmonisierung der Pfandlogos vor. Das könne für die Funktionsweise des deutschen Systems gravierende Folgen haben. „Das Logo dient nicht nur der Kundeinformation, sondern auch der Sicherheit des ganzen Systems. Ein europäisches Pfandkennzeichen wäre deshalb als Zusatz durchaus vorstellbar. Das etablierte Sicherheitskennzeichen muss aber unbedingt weiter nutzbar bleiben“, so Gerstein weiter. Die Abstimmungen im gesamten Plenum des Europäischen Parlaments sind für den 21. und 22. November angesetzt.

[Text/Bild: HDE/dm-drogerie markt]