Bekämpfung von Abmahnmissbrauch ist wichtiger Kabinettsbeschluss

Berlin. Bei der Bekämpfung von Abmahnmissbrauch sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) eine positive Entwicklung. „Die aktuelle Einigung im Kabinett beim Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch nach dem Lauterkeitsrecht bekämpft werden soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, erklärt er dazu.

Bekämpfung von Abmahnmissbrauch : Fast jeder zweite Händler wurde schon ein Mal abgemahnt

Nach aktuellen Zahlen der Trusted Shops GmbH gab es bisher für fast jeden zweiten Händler schon eine Abmahnung. Wegen der damit verbundenen Kosten im vierstelligen Bereich sehen sich immer mehr Händler durch Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht. „Wegen der großen wirtschaftlichen Bedeutung der Abmahnungen für die Einzelhändler ist es wichtig, dass dieses Instrument nicht missbraucht wird, um Einnahmen zu generieren“, stellt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, klar.

Bekämpfung von Abmahnmissbrauch: Gesetzentwurf minimiert Missbrauchsmöglichkeiten

Die im beschlossenen Gesetzentwurf enthaltenen gesetzlichen Maßnahmen seien somit geeignet, die Missbrauchsmöglichkeiten erheblich zu minimieren. „Die Bundesregierung fasst deshalb mit dem Regierungsentwurf nun einen ganzen Strauß gesetzlicher Änderungen ins Auge. Diese entziehen in ihrer Gesamtwirkung dem Abmahnmissbrauch mit Gewinnerzielungsabsicht den Boden“, erläutert Genth dazu. Besonders verweist er in diesem Zusammenhang auf die höheren Anforderungen an die Klagebefugnis für Verbände sowie die gesetzliche Klarstellungen zur Missbräuchlichkeit von Abmahnungen. Hinzukomme dabei die geplante Streichung des „Fliegenden Gerichtsstands“, nach dem sich die Abmahner bisher ein Gericht nach ihrem Gusto auswählen können.

Bekämpfung von Abmahnmissbrauch: Geld verdienen durch Vertragsstrafen wirdunattraktiver

„Wegen der zahlreichen Rechtsunsicherheiten in Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung ist es deshalb wichtig, dass dadurch Abmahnungen wegen Verstößen gegen diese Vorschriften nun wenigstens in bestimmten Bereichen deutlich unattraktiver werden“, so Genth dazu weiter. Im Gesetzentwurf ist dazu vorgesehen, die Aufwendungsersatzansprüche der Abmahner einzuschränken. Somit gibt es nun mehr Grenzen, durch Vertragsstrafen bei wiederholten Verstößen Geld zu verdienen.

Bekämpfung von Abmahnmissbrauch: kleine Unternehmen bevorzugt

„Allerdings können wir hierbei nicht nachvollziehen, warum der Entwurf kleine Unternehmen in diesem Zusammenhang privilegiert“, stellt Genth zudem fest. Die Rechtsunsicherheiten durch die teilweise unklaren Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung beträfen die Unternehmen größenunabhängig. Genth: „Zudem gewährleisten die Aufsichtsbehörden bereits die Einhaltung des Datenschutzrechts.“

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