NATRUE: Neue ISO 16128-Norm für Natur- und Biokosmetik erlaubt weiterhin Greenwashing

Brüssel/Berlin. Welchen europäischen Standards soll die Natur- und Biokosmetik zukünftig genügen, um Greenwashing zu verhindern? „Die internationale Organisation für Normung (ISO) veröffentlichte dazu im September 2017 offiziell den zweiten Teil der Richtlinie (ISO 16128-2: 2017)“, erklärt NATRUE, der internationaler Verband für Natur- und Biokosmetik. Diese regelt nun durch technische Definitionen die Kriterien für natürliche und biologische kosmetische Inhaltsstoffe und Produkte. Teil eins erschien bereita im Februar 2016 (ISO 16128-1: 2016). NATRUE: „Mit der Veröffentlichung des zweiten Teils können die Hersteller diese Richtlinie nun frei nutzen.“

Neue ISO 16128-Norm bekämpft nicht Greenwashing

Die Sache hat jedoch einen Harken. So begrüßt NATRUE zwar, dass ISO als unabhängige, nichtstaatliche, internationale Organisation, die Dokumente erstellt, in der die Spezifikationen, Anforderungen und Richtlinien zu einem Thema festlegt werden. „Auf diese Art wird Fachwissen gebündelt, um Lösungen für globale Herausforderungen zu finden. Die Standardisierung verringert die Komplexität und somit auch Handelsbarrieren“, so der Verband.

Gleichzeitig kritisiert Dr. Mark Smith, Direktor von NATRUE, dass die Natur- und Biokosmetikbranche nicht genügend von diesem Standardisierungsprozess profitiert. „NATRUE begrüßt alle international vereinbarten Initiativen, die Komplexität und Handelsbarrieren reduzieren und Wert darauf legen, Greenwashing bekämpfen. Deshalb existiert das NATRUE-Label. Wir sind der festen Überzeugung, dass Verbraucher nicht durch Produkte getäuscht werden dürfen, die vorgeben, natürlich oder biologisch zu sein. Dafür brauchen wir strenge Kriterien“, erklärt er.

Grund seiner Kritik: Das Ergebnis der neuen ISO 16128-Richtlinien sei leider hinter den Erwartungen der privaten Standards zurückgeblieben. Smith: „Daher gibt es keine Garantie dafür, dass Produkte, die diese Richtlinie anwenden, den Erwartungen der Verbraucher entsprechen, insbesondere in etablierten Märkten innerhalb der EU. Die Richtlinie hat vielmehr einen sehr breiten und flexiblen Anwendungsbereich. Greenwashing wird damit nicht effektiv bekämpft.“

Die neuen ISO-Richtlinien schützen den Verbraucher nicht vor Greenwashing

Greenwashing führt zu einer Täuschung der Verbraucher, einer Fragmentierung des Marktes und hat negative Auswirkungen auf Hersteller von authentischer Natur- und Biokosmetik. Daher können die ISO-Richtlinien – obwohl es sich bei ihnen um freiwillige Bestimmungen handelt – nicht die Unmittelbarkeit und Transparenz aktueller privater Standards bieten, welche Verbrauchern Sicherheit geben.

Mangelnde Transparenz, erlaubte Inhaltsstoffe und Anwendbarkeit von Gentechnik ermöglichen Greenwashing

Folgende drei Punkte sind im Hinblick auf die ISO 16128-Richtlinien kritisch zu betrachten, so Smith, da sie den Status quo bezüglich Greenwashing nicht verbessern und von den Kriterien privater Standards abweichen:

  1. Allgemeiner Mangel an Transparenz für die Verbraucher: Die ISO-Richtlinien sind nur durch Bezahlung zugänglich. Jedoch kann selbst ein Kauf der Richtlinien nicht klären, wie diese in der Praxis angewendet wurden.
  2. Erlaubte Inhaltsstoffe
  • Petrochemikalien: Die Anwender der Richtlinie sind nicht dazu verpflichtet, die Verwendung von Petrochemikalien zu beschränken. Verbraucher erwarten, dass kein Mineralöl in authentischer Natur- und Biokosmetik enthalten ist. Laut ISO 16128 ist dies aber zulässig. Dieses Beispiel zeigt, dass die Richtlinie mit den Grundsätzen der Branche grundsätzlich unvereinbar ist. Die Richtline fördernt damit nicht die Entwicklung und das Wachstum der Branche. Dem zentrale Problem des Greenwashing bleibt bestehen.
  • Gentechnisch veränderte Pflanzen: Verbraucher erwarten, dass Natur- und Biokosmetik keine Inhaltsstoffe aus gentechnisch veränderten Pflanzen enthält. Alle etablierten privaten Standards für Natur- und Biokosmetik garantieren, dass solche Inhaltsstoffe verboten sind, was den Verbrauchern aktuell Sicherheit gibt.
  1. Überprüfung, Kontrolle und Identifizierung von Endprodukten. Der zweite Teil der ISO-Richtlinien enthält Berechnungen zur Bestimmung des Gehaltes an natürlichen oder organischen Inhaltsstoffen in kosmetischen Produkten. Diese können auf freiwilliger Basis durch eine Zertifizierung authentifiziert werden. Eine Zertifizierung heißt in diesem Zusammenhang jedoch nicht, dass sich das Produkt offiziell als Natur- oder Biokosmetik qualifiziert. Auch bedeutet eine solche Zertifizierung nicht, dass das Produkt eine Zertifizierung im Sinne von privaten Standards trägt, welche spezifische Anforderungen an Endprodukte stellen.

ISO 16128-Richtlinien bleibt hinter ermittelten Verbraucherbedürfnissen zu Greenwashing zurück

Die Zertifizierung nach ISO 16128 bestätigt nur, dass die Berechnung korrekt durchgeführt wurde. Die Richtlinie gibt jedoch keine Vorgaben dafür, ab welchem prozentualen Anteil ein Produkt behaupten kann, Natur- oder Biokosmetik zu sein. Diese Richtwerte sind außerhalb des Anwendungsbereichs der ISO 16128 und bleiben in der Verantwortung des Regulators. Verbraucher erwarten mittlerweile eine Art der visuellen Bestätigung in Form eines Logos oder Siegels auf einem Produkt, um sich ihrer Echtheit zu versichern. Eine von NATRUE in Auftrag gegebenen Studie der GfK zeigte, dass sich über 60 Prozent der Verbraucher durch die Anwesenheit von Labels auf Natur- und Biokosmetik versichert fühlen.

Regulierungsbehörden sollen im Verbraucherinteresse die ISO-Richtlinien nicht übernehmen

Es muss daran erinnert werden, dass die ISO-Richtlinie rein freiwillig ist: Obwohl sie ab sofort verfügbar ist, stellt sie keine automatische Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Naturkosmetik dar. Die Länder könnten sich dafür entscheiden, die ISO-Richtlinien zu übernehmen, es gibt jedoch keine Verpflichtung. NATRUE: „Die ISO 16128-Richtlinie ändert vorerst nicht den Status Quo und lässt somit Platz für Produkte, die Greenwashing fortbestehen lassen. Schlimmstenfalls kann sie diese sogar vermehren.“

Würde eine Regulierungsbehörde die Richtlinien in ihrem derzeitigen Zustand direkt übernehmen, riskiert sie, dass der Markt mit legitimen, aber lediglich „von der Natur inspirierten“ Produkten (im Gegensatz zu authentischen Produkten) überschwemmt werden kann. NATRUE: „Das verwirrt die Verbraucher und würde negative Auswirkungen auf die Hersteller authentischer Natur- und Biokosmetik haben.“

Generell wäre nicht nur eine fragmentierte Verwendung der Richtlinie durch Unternehmen innerhalb eines Gebiets oder einer Nation denkbar, sondern auch eine fragmentierte Nutzung weltweit, wenn verschiedene Regulierungsbehörden beschließen würden, Kriterien aus der ISO-Norm 16128 hinzuzufügen oder zu ändern. In beiden Fällen könnte es zu Abweichungen zwischen dem Anteil petrochemischer Inhaltsstoffe und der Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen in verschiedenen Produkten kommen.

Natur- und Biokosmetik benötigt das Vertrauen der Verbraucher

Um den Verbrauchern die Produkte zu bieten, die sie erwarten, plädiert NATRUE dafür, dass künftige Regulierungsverfahren für Natur- und Biokosmetik – einschließlich einer offiziellen Definition oder spezifischer Leitlinien für „natürliche“ und „biologische“ Produktansprüche – streng sein müssen. Für das weitere Wachstum der Branche ist es wichtig, das Vertrauen aufrecht zu erhalten. Dafür bedarf es eines proaktiven Engagements, um Greenwashing zu beenden und Transparenz und Authentizität zu fördern. Um die Erwartungen der Verbraucher zu erfüllen – und um Greenwashing effektiv zu bekämpfen – muss bei Produkten, die sich natürlich oder biologisch nennen, der Einsatz von Petrochemikalien stark reduziert und auf spezifische Funktionen wie Konservierungsstoffe beschränkt werden.

Der Fokus sollte darauf liegen, die Abhängigkeit von petrochemischen Inhaltsstoffen komplett zu beseitigen und alle gentechnisch veränderten Inhaltsstoffe auszuschließen. Die würde gleichzeitig Anreize zur weiteren Förderung wissenschaftlicher Innovationen auf dem Gebiet echter natürlicher und biologischer Inhaltsstoffe bedeuten. Produkte würden sich künftig an konsequenten und etablierten Verbrauchererwartungen für natürliche und biologische Produkte ausrichten, anstatt Greenwashing zu betreiben.

„NATRUE ist der einzige Verband, die den Bereich Natur- und Biokosmetik durch ihren Sitz in der Arbeitsgruppe Kosmetik der Europäischen Kommission repräsentiert. Diese privilegierte Position ermöglicht es uns, direkt an der sich entwickelnden Gesetzgebung – zum Beispiel zu Claims – teilzunehmen und uns aktiv für Initiativen einzusetzen, die der ganzen Branche dabei helfen, sich weiterzuentwickeln und zu wachsen, ohne das Vertrauen der Verbraucher zu untergraben“, sagt Dr. Mark Smith.

Über NATRUE:

NATRUE ist ein internationaler, nicht gewinnorientierter Verband für Natur- und Biokosmetik mit Sitz in Brüssel. Er gründete sich 2007. Ziel des Verbands ist es, natürliche Hautpflege zu fördern und zu schützen sowie ein

Bewusstsein für Naturkosmetik zu schaffen. Das NATRUE-Label setzt hohe Qualitäts- und Leistungsstandards, um

Menschen weltweit die Möglichkeit zu geben, natürliche Kosmetik zu genießen, die ihren Namen wirklich verdient.

Aktuell sind mehr als 5.000 Produkte und 200 Rohstoffe NATRUE-zertifiziert.

[Text/Bild: NATRUE]

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