IKW erinnert an 40 Jahre Europäisches Kosmetikrecht

Frankfurt am Main. Am 27. Juli 1976 wurde die EG-Richtlinie Kosmetikrecht veröffentlicht. Daran erinnert der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW). „Das war weltweit die erste Gesetzgebung dieser Art im Bereich Kosmetik und wegweisend im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz“, erklärt Birgit Huber, stellvertretende Geschäftsführerin des Industrieverbandes.

EWG schuf wirksamen Verbraucherschutz durch einheitliches Kosmetikrecht

Mit der Einführung dieser EWG-weiten Gesetzgebung zur Regelung von kosmetischen Mitteln haben die Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bereits frühzeitig Zeichen gesetzt, so der IKW weiter. Denn: Kosmetische Produkte, die tagtäglich von Millionen Verbrauchern verwendet werden, sollten hinsichtlich Zusammensetzung, Kennzeichnung und Sicherheit mit dem Kosmetikrecht auf eine gemeinsame gesetzliche Basis gestellt werden.

Mit der Richtlinie existierten damit zum ersten Mal in den EWG-Mitgliedstaaten einheitliche und verbindliche Bestimmungen für Kosmetika. „Das war für den Verbraucherschutz ein Meilenstein“ macht Huber deutlich. Folge: Inzwischen können Verbraucher in jedem Land der EU darauf vertrauen, dass Lippenstift, Körperlotion oder Zahncreme dem gleichen hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard unterliegen und somit gesundheitlich unbedenklich und wirksam sind.

Kosmetikrecht – heute eine europaweit geltende Verordnung

In den vergangenen 40 Jahren wurde diese Gesetzgebung regelmäßig erweitert. Der Sicherheitsstandard wurde stetig angehoben. Deutschland war von Anfang an maßgeblich an der Entwicklung der Kosmetikgesetzgebung beteiligt. Aus der Richtlinie ist mittlerweile eine Verordnung geworden – ein weiterer Schritt zur Harmonisierung, da die Verordnung unmittelbar EU-weit gilt und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Hoher europäischer Standard wird von vielen Ländern außerhalb der EU übernommen

Viele Länder außerhalb der EU schauen inzwischen auf den hohen europäischen Standard. Sie übernehmen auch die hier geltende Gesetzgebung. Hierzu gehören einige an die EU angrenzenden Staaten. Auch die Länder des Verbandes der Südostasiatischen Nationen (ASEAN) gehören dazu. Nicht umsonst haben deshalb die deutschen Produkte wegen ihres hohen Qualitätsstandards beim Kosmetikrecht ein hohes Ansehen bei den Verbrauchern im In- und Ausland.

„Die EG-Kosmetik-Verordnung stellt strenge Anforderungen sowohl an die Herstellung als auch an die Sicherheit und die Kennzeichnung der Produkte“, erklärt Birgit Huber, stellvertretende Geschäftsführerin des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel. „Die Hersteller stellen sich dieser Verantwortung. Sie bieten den Verbrauchern in Deutschland sichere und wirksame Produkte an, denen sie täglich ohne Bedenken vertrauen können.“

Über den IKW

Der Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1968 gegründet. Er vertritt auf nationaler und europäischer Ebene die Interessen von mehr als 400 Unternehmen aus den Bereichen Schönheits- und Haushaltspflege. Mit einem Umsatz von fast 18 Milliarden Euro decken die Mitgliedsunternehmen ca. 95 Prozent des Marktes ab und beschäftigen ca. 500.000 Arbeitnehmer.
Der IKW ist bei wissenschaftlichen, regulatorischen oder wirtschaftlichen Themen Ansprechpartner für seine Mitgliedsfirmen, Ministerien, Behörden, Verbraucher, Institutionen und Verbände sowie für die Medien. Fachkundig beantworten die Experten der Kompetenzpartner Schönheitspflege und Haushaltspflege im IKW Fragen zu Haut- und Haarpflege, Schönheit und Selbstwert sowie Hygiene und Reinigung.

[Text/Logo: IKW Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V.]

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