HDE, Berlin. „Die Akzeptanz von Kartenzahlungen für Händler wird günstiger“, erklärt der Handelsverband Deutschland (HDE). Grund: Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag (30. September 2015) ein Begleitgesetz zur Umsetzung der EU-Verordnung zu Interbankenentgelten beschlossen.
HDE: Bundestag beschließt Deckelung der Kartengebühren
„Damit werden die europäischen Vorgaben zur Deckelung der Gebühren, die Händler bei Annahme von Zahlungen mit Kreditkarten bezahlen müssen, auf 0,3 Prozent und bei Debitkartenzahlungen auf 0,2 Prozent festgelegt“, betont der HDE. Die europäischen Vorgaben werden mit dem 9. Dezember 2015 wirksam. „Zusammen mit den nun beschlossenen Umsetzungsmaßnahmen ist die Grundlage für niedrigere Kartengebühren geschaffen. In der Summe kann der Handel mit erheblichen Einsparungen im Kartenzahlungsverkehr rechnen“, so HDE-Experte Ulrich Binnebößel.
HDE: Deckelung der Interbankenentgelte schafft mehr Transparenz
Insgesamt bringe die Deckelung der Interbankenentgelte mehr Transparenz und damit auch mehr Wettbewerb der Verfahren untereinander. Das komme auch den Kunden zugute. „Wir erwarten eine Zunahme der Akzeptanzstellen im Handel. Auch dort, wo bislang die Kartenzahlung wegen geringer Margen kaum umsetzbar war, können Kunden in Zukunft zunehmend mit der Karte zahlen“, erklärt Binnebößel weiter.
HDE: Weitere Beschränkung der Entgeltkosten war möglich
Allerdings hätte der Effekt noch stärker werden können, wenn sich die Bundesregierung zur Nutzung einer nationalen Umsetzungsoption entschlossen hätte. Denn: Die EU-Verordnung hätte es zugelassen, Entgelte für nationale Debitkarten-Zahlungen noch weitgehender zu beschränken.
Binnebößel: „Bis heute orientieren sich die Entgelte nicht an den tatsächlichen Unkosten der Kartenanbieter. Wir brauchen eine Entgeltbeschränkung auf einen maximalen Betrag.“ Die Bundesregierung habe diese Option aber leider nicht wahrgenommen. In der Folge müsse nun das Bundeskartellamt noch genauer darauf achten, dass die Entgelte im deutschen Girocard-Verfahren auch unterhalb der Höchstsätze weiterhin auf Augenhöhe verhandelt würden.
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