HDE: Neues Gesetz sichert im Online-Handel den Kauf auf Rechnung für Händler und Kunden ab

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die verlängerte Übergangsfrist für die neuen Inkasso-Informationspflichten im aktuell in Kraft getretenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken positiv. „Die Onlineshop-Betreiber haben nun über ein Jahr Zeit, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen“, erklärt HDE-Experte Peter Schröder. Damit sei sichergestellt, dass die Händler auch weiterhin wirtschaftlich den Kauf auf Rechnung anbieten können“, so Schröder weiter.

Verlängerte Übergangsfrist für Informationspflichten hilft Händlern

Das Gesetz führt in der Praxis dazu, dass die Händler gegenüber ihren Inkassodienstleistern neue Informationspflichten zu erfüllen haben. Der HDE hatte im Vorfeld bereits darauf aufmerksam gemacht, dass viele Händler mehr Zeit benötigen, um diese Anforderungen umzusetzen. Der Gesetzgeber hat die Übergangsfrist nun bis zum 14. November 2014 ausgedehnt. Damit haben die Händler nach Einschätzung des HDE ausreichend Zeit, erhebliche, kostenintensive und zeitaufwändige betriebsinterne Umstellungen, insbesondere bei den Softwaresystemen, vorzunehmen.

Kunden bevorzugen Kauf auf Rechnung

Das Gesetz kommt damit auch den Kunden entgegen. „Der Kauf auf Rechnung ist bei den Kunden – insbesondere im Online-Handel – sehr beliebt“, erklärt Schröder. Zahlreiche Händler böten daher den Rechnungskauf an, auch wenn er für den Unternehmer mit Risiken verbunden sei. „Wenn der Kunde nicht zahlt und die Ware bereits geliefert wurde, muss der Händler seine berechtigten Forderungen durchsetzen können. Hierfür ist ein funktionsfähiges Inkassosystems unverzichtbar“, so der HDE-Experte.

[Text/Logo: HDE]

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