HDE: Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Mastercard-Fall hat Signalwirkung für Deutschland

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht in der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im „Mastercard-Fall“ ein Signal für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Zahlungsmarkt. Der EuGH hat die Entscheidung der Kommission, mit der sie die von MasterCard angewandten multilateralen Interbankenentgelte verboten hat, bestätigt.

„Das sind gute Nachrichten für die Verbraucher und den freien Wettbewerb im Bereich der Kartenzahlung“, freut sich HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Das Gericht hat zu Recht festgestellt, dass die Gebühren der Banken für das Funktionieren des Zahlungssystems unnötig sind. Interbankenentgelte sind Gebühren, die die Banken bei Kartenzahlungen erheben.“

„Das Urteil hat Signalwirkung für die Situation in Deutschland“, so Genth weiter. Die Kartellbehörde solle nun zügig handeln. Der HDE habe bereits Ende 2005 gemeinsam mit anderen Verbänden beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen diese Interbankenentgelte eingereicht.

Der Einzelhandel zahle jährlich über 500 Millionen Euro an Gebühren für Kreditkartengeschäfte, so der HDE. Über 80 Prozent davon entfielen auf die Interbankenentgelte. Die Höhe der Gebühren sei bislang nicht verhandelbar. „Bislang werden nur knapp fünf Prozent des Umsatzes im Einzelhandel über Kreditkarten abgewickelt – eine Ursache dafür sind sicherlich die hohen Kosten des Systems“, betont Genth. Gebühren von über drei Prozent des Umsatzes seien keine Seltenheit und müssten vom Handel an alle Kunden weitergegeben werden. Damit zahle auch der Barzahler für die Nutzung der Kreditkarte an den Kassen mit. Änderungen lägen also im Interesse aller Verbraucher.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels. Insgesamt erwirtschaften in Deutschland 400.000 Einzelhandelsunternehmen mit rund drei Millionen Beschäftigten einen Umsatz von über 400 Mrd. Euro jährlich.

[Text/Logo: Handelsverband Deutschland (HDE)]

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