Geplantes EU-Verbot von Ethanol in Alltagsprodukten: Breites Bündnis aus über 840 Institutionen, Verbänden und Wirtschaft setzt sich öffentlich gegen das Verbot ein

Frankfurt am Main. Geplantes EU-Verbot von Ethanol in Alltagsprodukten: Eine breite Koalition von Unterzeichnern macht in einer Petition Entscheider in der Europäischen Union (EU) und deren Mitgliedstaaten auf gravierende Folgen einer möglichen Neueinstufung von Ethanol („Alkohol“) in Desinfektionsmitteln aufmerksam. Der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel e. V. (IKW) weist darauf in einer aktuellen Pressemeldung hin.

Deren Gegenargumentation: Die Neueinstufung verursacht enorme Probleme für die öffentliche Gesundheit sowie die Lebensmittelsicherheit. Das behindert das produzierenden Gewerbe in der EU stark. Unterzeichner aus Deutschland sind u. a. die Uniklinik Köln, die Universitätsmedizin Frankfurt am Main, das Universitätsklinikum Heidelberg sowie Professor Lars Schaade, Präsident des Robert-Koch-Instituts.

Geplantes EU-Verbot von Ethanol in Alltagsprodukten: Bündnis umfasst über 20 Sektoren der Wirtschaft und darüber hinaus

Mehr als 840 Unternehmen, Organisationen, Verbände und Einzelpersonen aus über 20 Sektoren fordern zudem gemeinsam Entscheidungsträger auf Ebene der EU und deren Mitgliedstaaten auf, ein De-facto Verbot von Desinfektionsmitteln auf Ethanolbasis zu verhindern. Unterzeichner sind dort Institutionen und Firmen aus dem Gesundheitswesen sowie der Lebensmittelindustrie. Hinzukommen außerdem Hersteller von Desinfektionsmitteln, Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln, kosmetischen Mitteln und Arzneimitteln sowie der Bereiche Verkehr, Landwirtschaft und Energie.

Die Stellungnahme steht in englischer Sprache über folgenden Link bereit: Act now future ethanol based biocidal products – A.I.S.E.

Geplantes EU-Verbot von Ethanol in Alltagsprodukten: Nicht sachgerechte Einstufung droht -übermäßiger Alkoholkonsum kein Maßstab

Der Ausschuss für Biozidprodukte der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) prüft, ob er in seiner Sitzung am 26. November 2025 eine EU-weite Neueinstufung von Ethanol in Desinfektionsmitteln als krebserzeugend und reproduktionstoxisch der Kategorie 1A empfehlen soll. Grundlage für diese Einstufung sind Daten, die sich nur auf den übermäßigen Konsum alkoholischer Getränke beziehen. Die Daten berücksichtigen nicht die Verwendung von Desinfektionsmitteln und anderen Produkten auf Ethanolbasis, bei der diese Gefährdungen nicht auftreten.

Geplantes EU-Verbot von Ethanol in Alltagsprodukten: Ethanol ist ein Eckpfeiler der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit

Ethanol ist der wesentliche Bestandteil von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln, Antiseptika und vielen anderen Produkten. In dieser Funktion ist Ethanol unverzichtbar für die öffentliche Gesundheit, den wirtschaftlichen Wohlstand und die industrielle Resilienz in der gesamten EU. Keine alternative Substanz kommt dort an die nachgewiesene Wirksamkeit, Sicherheit und Verfügbarkeit des Produkts heran.

Sollte Ethanol als krebserzeugend und reproduktionstoxisch eingestuft werden, dürften ethanolbasierte Produkte nicht mehr an Privatpersonen abgegeben werden. Ihre Verfügbarkeit im professionellen Umfeld verursache damit gemäß der Biozidprodukte-Verordnung der EU eine starke Einschränkung. Ausnahmeregelungen im Rahmen dieser Verordnung gäbe es nicht für die Verwendung durch Privatpersonen, sondern nur zeitlich begrenzt für die berufliche Nutzung.

Geplantes EU-Verbot von Ethanol in Alltagsprodukten: Bürokratische Risikobewertungsverfahren für jeden Einzelfall in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten als Folge

Hierüber müsste zudem jeweils von Fall zu Fall von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach einem bürokratischen Risikobewertungsverfahren entschieden werden. Dieses Zulassungsverfahren für den professionellen Gebrauch würde – zusätzlich zur eingeschränkten Verfügbarkeit lebensrettender Produkte – eine erhebliche bürokratische Belastung gerade für diejenigen darstellen, die sie am wenigsten tragen können. Hierzu zählen beispielsweise Krankenhäuser oder sogar einzelne Abteilungen, Supermärkte, landwirtschaftliche Betriebe, medizinische Laboratorien, Restaurants und Verkehrsnetze.

Das mögliche Verbot steht damit in direktem Widerspruch zu der Verpflichtung der Europäischen Kommission. Diese sieht vor, die Regulierung zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die europäische Wirtschaft sowie die Bürger besser zu unterstützen.

Geplantes EU-Verbot von Ethanol in Alltagsprodukten: Wirtschaft und Wissenschaft warnen vereint

„Eine Neueinstufung von Ethanol in Biozidprodukten wäre verheerend für die öffentliche Gesundheit in Europa und hätte katastrophale Auswirkungen auf Schlüsselsektoren der EU-Wirtschaft“, sagte Florian Vernay, Präsident der A.I.S.E. „Desinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel und andere Produkte auf Ethanolbasis sind sicher und wirksam. Sie werden täglich von Millionen Menschen in Europa verwendet. Entscheidungen über ihre Zukunft müssen auf tatsächlichen Anwendungsdaten basieren, nicht auf Daten über den Missbrauch alkoholischer Getränke.“

Der IKW, die A.I.S.E. und alle anderen Unterzeichner sind weiterhin offen für einen Dialog mit den Behörden der EU und der Mitgliedstaaten. Ihr Ziel: Die weitere Verwendung von Ethanol zu gewährleisten als eine sichere, unverzichtbare und lebensrettende Substanz.

Bei Fragen: Haushaltspflege – Kompetenzpartner im IKW Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V., Mainzer Landstraße 55, 60329 Frankfurt am Main Dr. Bernd Glassl, Telefon: 069 2556-1361, Telefax: 069 237631 BGlassl@ikw.org, www.haushaltspflege.org.

Geplantes EU-Verbot von Ethanol in Alltagsprodukten: Zum IKW

Der IKW mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1968 gegründet. Er vertritt auf nationaler und europäischer Ebene die Interessen von 470 Unternehmen aus den Bereichen Schönheits- und Haushaltspflege. Die Branche machte im Jahr 2024 einen Umsatz von 34,6 Milliarden Euro (Inland und Export). Die Mitgliedsfirmen des IKW haben 178.000 Beschäftigte (in Produktion und Vertrieb). Sie decken zudem einen Umsatzanteil von über 95 Prozent in Deutschland ab.

Zur Nachhaltigkeit: Bereits seit dem Jahr 2005 dokumentiert der Kompetenzpartner Haushaltspflege im IKW Initiativen und Trends zur Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Haushaltspflegemitteln. Der aktuelle „Bericht zur Nachhaltigkeit in der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelbranche“ mit weiterführenden Informationen finden Interessierte hier: 2025_IKW_Nachhaltigkeitsbericht.pdf

[Text/Logo: Haushaltspflege im Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW)/IKW]